Beschädigungen werden übersehen
Kleine Verformungen, Risse, fehlende Bauteile oder Verschleiß fallen im täglichen Einsatz nicht immer sofort auf. Eine strukturierte Prüfung betrachtet gezielt die sicherheitsrelevanten Bauteile.

Leitern, Tritte, Fahrgerüste und Regalanlagen gehören in vielen Betrieben ganz selbstverständlich zum Arbeitsalltag. Gerade deshalb werden kleinere Schäden, Verformungen oder Verschleißerscheinungen häufig erst spät wahrgenommen.
Eine Prüfung schafft Klarheit darüber, ob ein Arbeitsmittel weiterhin sicher verwendet werden kann und ob Handlungsbedarf besteht. Dabei reicht es nicht, nur oberflächlich auf sichtbare Schäden zu achten. Auch Verbindungen, Funktion, Standsicherheit, Kennzeichnungen und die tatsächliche Beanspruchung spielen eine Rolle.
Für Leitern und Tritte empfiehlt die DGUV Information 208-016 wiederkehrende Prüfungen auf ordnungsgemäßen Zustand. Art, Umfang und Fristen sollen dabei anhand der betrieblichen Verhältnisse festgelegt werden; eine mindestens jährliche Prüfung wird dort empfohlen.
Auch die Betriebssicherheitsverordnung verlangt für Arbeitsmittel, die schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind und dadurch Beschäftigte gefährden können, wiederkehrende Prüfungen in den entsprechend ermittelten Fristen. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren.
Viele Schäden entwickeln sich schleichend. Ein verbogener Leiterholm, lockere Verbindungselemente, beschädigte Rollen oder angefahrene Regalstützen wirken zunächst vielleicht unscheinbar, können die sichere Nutzung aber deutlich beeinträchtigen.
Regelmäßige Prüfungen helfen dabei, solche Veränderungen frühzeitig zu erkennen und Arbeitsmittel nachvollziehbar zu bewerten.
Kleine Verformungen, Risse, fehlende Bauteile oder Verschleiß fallen im täglichen Einsatz nicht immer sofort auf. Eine strukturierte Prüfung betrachtet gezielt die sicherheitsrelevanten Bauteile.
Häufige Nutzung, Transporte, Stöße oder ungünstige Lagerbedingungen können Arbeitsmittel stärker belasten als erwartet. Die tatsächliche Beanspruchung ist deshalb ein wichtiger Teil der Bewertung.
Wenn nicht klar dokumentiert ist, wann ein Arbeitsmittel zuletzt geprüft wurde oder welche Mängel festgestellt wurden, fehlt eine verlässliche Grundlage für die weitere Nutzung und Instandhaltung.
Nicht jeder sichtbare Schaden bedeutet automatisch, dass ein Arbeitsmittel sofort ausgesondert werden muss. Umgekehrt können scheinbar kleine Mängel sicherheitsrelevant sein. Entscheidend ist eine fachlich nachvollziehbare Bewertung.
Wir kontrollieren die Arbeitsmittel auf erkennbare Beschädigungen, Verformungen, Verschleiß, fehlende Bauteile und andere Auffälligkeiten, die die sichere Nutzung beeinträchtigen können.
Verbindungselemente, Befestigungen, Gelenke, Rollen und andere sicherheitsrelevante Komponenten werden auf Zustand und Funktion geprüft.
Wo es für das jeweilige Arbeitsmittel erforderlich ist, prüfen wir auch die ordnungsgemäße Funktion beweglicher oder sicherheitsrelevanter Bauteile.
Bei Leitern, Fahrgerüsten und Regalanlagen betrachten wir auch Faktoren wie Standsicherheit, Aufstellung, typische Nutzung und betriebliche Beanspruchung.
Die geprüften Arbeitsmittel können eindeutig erfasst und den jeweiligen Prüfergebnissen zugeordnet werden. Das erleichtert die spätere Nachverfolgung und Organisation weiterer Prüfungen.
Sie erhalten eine nachvollziehbare Dokumentation der Prüfung mit dem festgestellten Zustand und gegebenenfalls Hinweisen zu erforderlichen Maßnahmen.
Zu Beginn klären wir, welche Leitern, Tritte, Fahrgerüste oder Regalanlagen vorhanden sind und welche Arbeitsmittel geprüft werden sollen.
Die Arbeitsmittel werden systematisch auf Zustand, Funktion, Beschädigungen und sicherheitsrelevante Auffälligkeiten kontrolliert.
Festgestellte Auffälligkeiten werden eingeordnet. Dabei wird bewertet, ob das Arbeitsmittel weiterhin sicher verwendet werden kann oder Maßnahmen erforderlich sind.
Die Prüfergebnisse werden nachvollziehbar festgehalten, sodass Sie einen klaren Überblick über den Zustand Ihrer Arbeitsmittel und gegebenenfalls offenen Handlungsbedarf erhalten.

Bei Prüfungen geht es nicht nur darum, eine Checkliste abzuarbeiten. Entscheidend ist, Schäden zu erkennen, ihre Bedeutung einzuordnen und zu verstehen, wie ein Arbeitsmittel im Betrieb tatsächlich beansprucht wird.
Florian Strauss verbindet seine handwerkliche Ausbildung als Schreiner mit technischem Fachwissen aus dem Holztechnik-Studium und seiner Erfahrung als Fachkraft für Arbeitssicherheit. Gerade bei Leitern, Regalanlagen und anderen betrieblichen Arbeitsmitteln hilft diese Kombination, technische Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der tatsächlichen Nutzung zu betrachten.
Das Ergebnis soll für Sie nicht nur ein Prüfprotokoll sein. Sie sollen nachvollziehen können, welche Arbeitsmittel sicher weiterverwendet werden können und wo konkreter Handlungsbedarf besteht.
Die erforderlichen Prüffristen hängen von den betrieblichen Verhältnissen ab, zum Beispiel von Nutzungshäufigkeit, Beanspruchung und bisherigen Mängeln. Die DGUV Information 208-016 empfiehlt für Leitern und Tritte eine mindestens jährliche Prüfung. Zusätzlich sollen sie vor der Verwendung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand kontrolliert werden.
Für Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung müssen die Ergebnisse aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Die Aufzeichnungen sollen unter anderem Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung sowie die prüfende Person enthalten.
Bei Leitern und Tritten werden unter anderem Verschleiß, Verformungen, beschädigte oder fehlende Bauteile sowie die Funktion von Verbindungselementen betrachtet. Der konkrete Prüfumfang richtet sich nach Bauart und Nutzung des Arbeitsmittels.
Welche Qualifikation erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Prüfaufgabe ab. Bei wiederkehrenden Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung ist insbesondere die Qualifikation der zur Prüfung befähigten Person relevant. Bei Leitern verweist die DGUV Information 208-016 auf die Anforderungen der TRBS 1201 und TRBS 1203.
Die frühere DGUV Regel 108-007 wurde zurückgezogen. Aktuell steht mit der DGUV Information 208-061 „Lagereinrichtungen und Ladungsträger“ eine überarbeitete Information zur Verfügung, die unter anderem Bau, Betrieb, Prüfung und Instandhaltung von Lagereinrichtungen behandelt.
Der Mangel wird dokumentiert und fachlich bewertet. Abhängig von Art und Bedeutung des Mangels kann beispielsweise eine Reparatur, eine weitergehende Prüfung oder die vorübergehende Außerbetriebnahme erforderlich sein. Welche Maßnahme sinnvoll ist, richtet sich nach dem konkreten Arbeitsmittel und dem festgestellten Zustand.
Sie möchten Leitern, Tritte, Fahrgerüste oder Regalanlagen prüfen lassen oder benötigen einen besseren Überblick über vorhandene Prüfstände? Wir stimmen den Umfang mit Ihnen ab und führen die Prüfung strukturiert in Ihrem Betrieb durch.
Ihre Anfrage geht direkt an Florian Strauss · Fachkraft für Arbeitssicherheit