Unterweisung & Arbeitsschutz

Unterweisung Arbeitssicherheit: Pflicht, Inhalte und Durchführung

Aktualisiert am 07.09.2026 Fachlich geprüft Prüfung: 09.07.2026
Unterweisung Arbeitssicherheit – Beschäftigte besprechen Arbeitsabläufe und Sicherheitsmaßnahmen in einer Werkstatt
Direkt beantwortet

Kurzantwort

Eine Unterweisung Arbeitssicherheit vermittelt Beschäftigten die Gefährdungen ihres konkreten Arbeitsplatzes und die erforderlichen Schutzmaßnahmen. Sie muss insbesondere bei Einstellung, Veränderungen im Aufgabenbereich sowie vor der erstmaligen Verwendung neuer Arbeitsmittel oder Technologien erfolgen und an die Gefährdungsentwicklung angepasst werden. Wiederholungsintervalle ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den jeweils einschlägigen Vorschriften; nach DGUV Vorschrift 1 ist die Unterweisung mindestens einmal jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren.

Eine Unterweisung Arbeitssicherheit gehört zu den zentralen Aufgaben im betrieblichen Arbeitsschutz. Beschäftigte müssen wissen, welche Gefährdungen bei ihren konkreten Tätigkeiten auftreten können, welche Schutzmaßnahmen im Betrieb festgelegt wurden und wie sie sich bei Störungen oder Notfällen richtig verhalten.

Eine gute Unterweisung besteht deshalb nicht aus allgemeinen Sicherheitshinweisen oder dem bloßen Vorlesen einer Betriebsanweisung. Sie muss zum tatsächlichen Arbeitsplatz, zu den verwendeten Arbeitsmitteln, den vorhandenen Gefahrstoffen und den betrieblichen Abläufen passen.

Was ist eine Unterweisung Arbeitssicherheit?

Eine Unterweisung Arbeitssicherheit umfasst Anweisungen und Erläuterungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz, die sich konkret auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten beziehen.

Ziel ist, dass Beschäftigte die vorhandenen Gefährdungen verstehen und wissen, welche Schutzmaßnahmen sie im Arbeitsalltag anwenden müssen.

Je nach Tätigkeit können beispielsweise folgende Themen relevant sein:

  • sichere Verwendung von Maschinen und Arbeitsmitteln,
  • persönliche Schutzausrüstung,
  • Umgang mit Gefahrstoffen,
  • Leitern und Tritte,
  • Verkehrs- und Fluchtwege,
  • Brandschutz und Verhalten im Notfall,
  • ergonomische Belastungen,
  • Ordnung und Sauberkeit,
  • betriebliche Arbeitsverfahren und Verantwortlichkeiten.

Wann muss eine Unterweisung Arbeitssicherheit durchgeführt werden?

Das Arbeitsschutzgesetz nennt mehrere konkrete Anlässe für eine Unterweisung.

Beschäftigte müssen insbesondere unterwiesen werden:

  • bei der Einstellung,
  • bei Veränderungen im Aufgabenbereich,
  • bei der Einführung neuer Arbeitsmittel,
  • bei Einführung neuer Technologien,
  • vor Aufnahme der jeweiligen Tätigkeit.

Die Unterweisung muss außerdem an die Entwicklung der Gefährdungen angepasst und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.

Wie oft muss eine Unterweisung wiederholt werden?

Die Aussage „jede Unterweisung muss nach § 12 Arbeitsschutzgesetz einmal jährlich stattfinden“ ist zu pauschal.

Das Arbeitsschutzgesetz selbst schreibt keine allgemeine starre Jahresfrist vor. Es verlangt, dass Unterweisungen erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.

Die DGUV Vorschrift 1 konkretisiert dies für Versicherte dahingehend, dass erforderliche Wiederholungsunterweisungen mindestens einmal jährlich stattfinden und dokumentiert werden müssen.

Zusätzlich können spezielle Vorschriften eigene Anforderungen festlegen. Bei der Verwendung von Arbeitsmitteln verlangt beispielsweise die Betriebssicherheitsverordnung nach der Erstunterweisung weitere Unterweisungen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich.

Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen muss die Unterweisung ebenfalls vor Aufnahme der Beschäftigung und anschließend mindestens jährlich arbeitsplatzbezogen erfolgen.

Wann sind zusätzliche anlassbezogene Unterweisungen sinnvoll?

Unabhängig von regelmäßigen Wiederholungen können zusätzliche Unterweisungen erforderlich sein, wenn sich die Gefährdungssituation verändert.

Anlässe können beispielsweise sein:

  • Arbeitsunfälle oder Beinaheunfälle,
  • neue Maschinen oder Arbeitsmittel,
  • geänderte Arbeitsverfahren,
  • neue Gefahrstoffe,
  • Umbauten oder Veränderungen von Arbeitsbereichen,
  • auffällige Fehlanwendungen von Schutzmaßnahmen,
  • neue Erkenntnisse aus der Gefährdungsbeurteilung.

Eine anlassbezogene Unterweisung sollte dabei nicht als Sanktion verstanden werden. Sie dient dazu, neue oder bisher nicht ausreichend berücksichtigte Gefährdungen verständlich zu vermitteln.

Was ist der Unterschied zwischen Unterweisung und Betriebsanweisung?

Unterweisung und Betriebsanweisung gehören zusammen, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben.

Eine Betriebsanweisung ist ein schriftliches Dokument, das Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln für bestimmte Tätigkeiten, Arbeitsmittel oder Gefahrstoffe zusammenfasst.

Eine Unterweisung ist dagegen die persönliche Vermittlung dieser und weiterer arbeitsschutzrelevanter Inhalte an die Beschäftigten.

Das bloße Aushändigen oder Aufhängen einer Betriebsanweisung ersetzt daher keine Unterweisung.

Muss für jedes Arbeitsmittel eine Betriebsanweisung erstellt werden?

Auch hier ist eine pauschale Aussage nicht sinnvoll. Welche Betriebsanweisungen erforderlich sind, hängt von der jeweiligen Rechtsgrundlage und der Gefährdungsbeurteilung ab.

Bei Arbeitsmitteln verlangt die Betriebssicherheitsverordnung grundsätzlich vor der erstmaligen Verwendung eine schriftliche Betriebsanweisung in verständlicher Form und Sprache. Unter bestimmten Voraussetzungen kann stattdessen auch eine geeignete mitgelieferte Gebrauchs- oder Betriebsanleitung verwendet werden.

Für Gefahrstoffe gelten wiederum eigene Anforderungen. Hier muss eine schriftliche Betriebsanweisung die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen und den Beschäftigten zugänglich sein.

Wer ist für die Unterweisung verantwortlich?

Die Verantwortung für die Durchführung der Unterweisung liegt beim Arbeitgeber.

Der Arbeitgeber muss die Unterweisung jedoch nicht zwingend persönlich durchführen. Aufgaben können an geeignete und fachkundige Personen übertragen werden, beispielsweise an Führungskräfte oder andere qualifizierte Personen.

Auch externe Fachleute können bei der Durchführung unterstützen.

Entscheidend ist, dass die unterweisende Person die betrieblichen Gefährdungen, festgelegten Schutzmaßnahmen und Arbeitsabläufe ausreichend kennt und die Inhalte verständlich vermitteln kann.

Welche Rolle hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit kann Arbeitgeber und Führungskräfte bei der Planung und Gestaltung von Unterweisungen unterstützen.

Sie kann beispielsweise dabei helfen:

  • relevante Themen aus der Gefährdungsbeurteilung abzuleiten,
  • Unterweisungsinhalte fachlich aufzubereiten,
  • betriebliche Beispiele einzubinden,
  • Schutzmaßnahmen verständlich zu erklären,
  • Unterweisungen praxisnah durchzuführen.

Die Unterstützung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ändert jedoch nichts an der grundsätzlichen Verantwortung des Arbeitgebers für den betrieblichen Arbeitsschutz.

Müssen Beschäftigte an einer Unterweisung teilnehmen?

Beschäftigte müssen die betrieblichen Arbeitsschutzmaßnahmen unterstützen und die ihnen erteilten Weisungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz beachten.

Ist eine Unterweisung für die jeweilige Tätigkeit vorgesehen, müssen die betroffenen Beschäftigten daran teilnehmen.

Wer beispielsweise wegen Krankheit oder Urlaub nicht teilnehmen konnte, sollte die erforderliche Unterweisung vor beziehungsweise spätestens bei Wiederaufnahme der entsprechenden Tätigkeit nachholen.

Unterweisung Arbeitssicherheit richtig vorbereiten

Eine wirkungsvolle Unterweisung beginnt mit einer guten Vorbereitung. Die Grundlage sollte die aktuelle Gefährdungsbeurteilung bilden.

Vorab sollten unter anderem folgende Fragen geklärt werden:

  • Welche Tätigkeiten üben die Beschäftigten tatsächlich aus?
  • Welche Gefährdungen bestehen dabei?
  • Welche Schutzmaßnahmen wurden festgelegt?
  • Welche Arbeitsmittel und Gefahrstoffe werden verwendet?
  • Welche Erfahrungen und Kenntnisse haben die Beschäftigten?
  • Gab es Unfälle, Beinaheunfälle oder auffällige Fehlanwendungen?
  • Welche praktischen Inhalte sollten demonstriert oder geübt werden?

Eine allgemeine Standardpräsentation für den gesamten Betrieb ist häufig weniger wirksam als eine Unterweisung, die konkrete Tätigkeiten und reale Situationen aufgreift.

Unterweisung verständlich und praxisnah durchführen

Während der Unterweisung sollten Beschäftigte nicht nur zuhören. Gute Unterweisungen fördern Fragen, Beteiligung und den Bezug zum tatsächlichen Arbeitsalltag.

Sinnvoll können beispielsweise sein:

  • praktische Demonstrationen,
  • Übungen direkt am Arbeitsmittel,
  • Beispiele aus dem eigenen Betrieb,
  • Besprechung von Beinaheunfällen,
  • gemeinsame Analyse typischer Fehler,
  • Fragen an die Beschäftigten,
  • kurze Verständnis- oder Anwendungskontrollen.

Insbesondere bei Tätigkeiten mit Maschinen, Leitern, persönlicher Schutzausrüstung oder Gefahrstoffen ist ein praktischer Bezug häufig wesentlich hilfreicher als eine rein theoretische Präsentation.

Unterweisung muss verständlich sein

Unterweisungen müssen so durchgeführt werden, dass die Beschäftigten die Inhalte tatsächlich verstehen können.

Dabei sollten unter anderem Sprache, berufliche Erfahrung und vorhandene Kenntnisse berücksichtigt werden.

Bei Beschäftigten mit begrenzten Deutschkenntnissen können beispielsweise geeignete Übersetzungen, verständliche Bilder, Piktogramme oder praktische Demonstrationen erforderlich sein.

Entscheidend ist nicht, dass ein Text vorgelesen wurde, sondern dass die sicherheitsrelevanten Informationen verständlich vermittelt werden.

Unterweisung dokumentieren

Unterweisungen sollten nachvollziehbar dokumentiert werden. Bei verschiedenen Vorschriften besteht hierfür ausdrücklich eine Dokumentationspflicht.

Eine sinnvolle Dokumentation enthält beispielsweise:

  • Datum der Unterweisung,
  • Thema und wesentliche Inhalte,
  • betroffenen Arbeitsbereich,
  • Name der unterweisenden Person,
  • Namen der unterwiesenen Beschäftigten,
  • gegebenenfalls Unterschriften oder andere geeignete Nachweise.

Die Dokumentation dient nicht dazu, die Qualität der Unterweisung zu ersetzen. Sie weist lediglich nachvollziehbar nach, wann und zu welchen Themen eine Unterweisung durchgeführt wurde.

Nach der Unterweisung: Wirksamkeit überprüfen

Eine Unterweisung ist nicht automatisch erfolgreich, nur weil alle Teilnehmenden unterschrieben haben.

Entscheidend ist, ob die vermittelten Schutzmaßnahmen später im Arbeitsalltag verstanden und angewendet werden.

Die Wirksamkeit kann beispielsweise überprüft werden durch:

  • Gespräche mit Beschäftigten,
  • Beobachtung der Arbeitssituation,
  • Rückfragen zu konkreten Abläufen,
  • praktische Übungen,
  • Auswertung von Beinaheunfällen und Abweichungen.

Zeigt sich dabei weiterer Handlungsbedarf, sollten Inhalte erneut vermittelt oder die zugrunde liegenden Arbeitsbedingungen überprüft werden.

7 typische Fehler bei Unterweisungen

1. Jedes Jahr wird dieselbe Präsentation gezeigt

Eine Wiederholungsunterweisung sollte aktuelle Gefährdungen und betriebliche Veränderungen berücksichtigen. Ein unveränderter Standardvortrag kann wichtige Entwicklungen übersehen.

2. Die Unterweisung besteht nur aus dem Vorlesen einer Betriebsanweisung

Beschäftigte müssen die Gefährdungen und Schutzmaßnahmen verstehen und auf ihre eigene Tätigkeit übertragen können.

3. Alle Beschäftigten erhalten dieselben Inhalte

Die Gefährdungen im Büro unterscheiden sich von denen in der Schreinerei, im Lager oder bei Montagearbeiten. Unterweisungen sollten deshalb arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen sein.

4. Praktische Tätigkeiten werden nur theoretisch erklärt

Bei vielen Arbeitsschutzthemen ist eine Demonstration oder praktische Übung sinnvoller als eine reine Präsentation.

5. Neue Beschäftigte warten bis zur nächsten Jahresunterweisung

Eine erforderliche Erstunterweisung muss vor Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit stattfinden.

6. Unterweisung und Gefährdungsbeurteilung werden getrennt betrachtet

Die Gefährdungsbeurteilung sollte die wesentliche Grundlage dafür liefern, welche Inhalte tatsächlich unterwiesen werden müssen.

7. Es wird nur eine Unterschrift eingesammelt

Eine Teilnehmerliste ist ein wichtiger Nachweis, ersetzt aber weder verständliche Inhalte noch die Überprüfung ihrer praktischen Umsetzung.

Unterweisung Arbeitssicherheit systematisch organisieren

Ein sinnvoller betrieblicher Ablauf kann folgendermaßen aussehen:

  1. Gefährdungsbeurteilungen und relevante Vorschriften prüfen,
  2. Unterweisungsthemen je Tätigkeit und Arbeitsbereich festlegen,
  3. Unterweisungsanlässe und Wiederholungsintervalle bestimmen,
  4. geeignete unterweisende Personen festlegen,
  5. Inhalte verständlich und praxisnah vorbereiten,
  6. Unterweisung während der Arbeitszeit durchführen,
  7. Teilnahme und wesentliche Inhalte dokumentieren,
  8. fehlende Beschäftigte zeitnah nachunterweisen,
  9. Wirksamkeit im Arbeitsalltag überprüfen,
  10. Inhalte bei Veränderungen aktualisieren.

Unterweisung Arbeitssicherheit mit IMGP praxisnah gestalten

Eine gute Unterweisung Arbeitssicherheit verbindet gesetzliche Anforderungen mit den tatsächlichen Gefährdungen und Abläufen im Betrieb. Besonders in Schreinereien, Tischlereien und holzverarbeitenden Betrieben sollten Maschinen, Holzstaub, Gefahrstoffe, Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstung konkret einbezogen werden.

IMGP unterstützt Unternehmen mit Jahresunterweisungen, Schulungen und praxisnahen Arbeitsschutz-Workshops. Die Inhalte werden dabei an die tatsächlichen Tätigkeiten, Arbeitsmittel und betrieblichen Bedingungen angepasst.

Expertentipp Florian Strauss

Florians Praxistipp zur Unterweisung Arbeitssicherheit

Planen Sie Unterweisungen nicht vom Schulungsordner aus, sondern vom Arbeitsplatz. Gehen Sie in die Werkstatt, schauen Sie auf die Maschinen, Tätigkeiten und tatsächlichen Abläufe und greifen Sie Situationen auf, die Beschäftigte jeden Tag erleben. Wenn eine Unterweisung konkrete Fragen aus dem Arbeitsalltag beantwortet, bleibt deutlich mehr hängen als bei einer allgemeinen Präsentation.

Hinweise zur Aktualität

Der Beitrag wurde fachlich und redaktionell auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes, der DGUV Vorschrift 1 sowie einschlägiger Anforderungen aus der Betriebssicherheits- und Gefahrstoffverordnung überarbeitet. Inhalte, Anlässe und Wiederholungsintervalle einer Unterweisung hängen von der Gefährdungsbeurteilung, den jeweiligen Tätigkeiten und den einschlägigen Vorschriften ab. Rechtsgrundlagen und Regelwerke sollten bei der konkreten Umsetzung in ihrer jeweils aktuellen Fassung berücksichtigt werden.

Quellen

Persönlich besprechen

Unterweisungen praxisnah und passend zum Betrieb durchführen

Sie möchten Ihre Unterweisungen stärker an den tatsächlichen Arbeitsplätzen und Gefährdungen ausrichten? IMGP unterstützt Sie mit Jahresunterweisungen, Schulungen und praxisnahen Workshops – abgestimmt auf Tätigkeiten, Maschinen, Arbeitsmittel und die betrieblichen Bedingungen.

Ihre Anfrage geht direkt an Florian Strauss · Fachkraft für Arbeitssicherheit