Persönliche Schutzausrüstung

Schutzhandschuhe und Schutzbrillen: Auswahl, Einsatz und wichtige Regeln

Aktualisiert am 07.09.2026 Fachlich geprüft Prüfung: 09.07.2026
Schutzhandschuhe und Schutzbrillen – Beschäftigte mit persönlicher Schutzausrüstung bei industriellen Arbeiten
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Kurzantwort

Schutzhandschuhe und Schutzbrillen gehören zur persönlichen Schutzausrüstung und müssen immer passend zur tatsächlich vorhandenen Gefährdung ausgewählt werden. Welche Ausführung erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung sowie den jeweiligen Arbeitsstoffen, Arbeitsverfahren und Arbeitsmitteln. Arbeitgeber müssen geeignete PSA bereitstellen, auf eine passende Kombination achten und Beschäftigte in der sicheren Benutzung unterweisen.

Schutzhandschuhe und Schutzbrillen gehören in vielen Betrieben zu den wichtigsten persönlichen Schutzausrüstungen. Sie können Hände und Augen vor mechanischen, chemischen, thermischen oder anderen Einwirkungen schützen. Entscheidend ist jedoch nicht allein, dass eine persönliche Schutzausrüstung getragen wird. Sie muss zur konkreten Gefährdung, zur Tätigkeit und zu den Arbeitsbedingungen passen.

Welche Schutzhandschuhe und Schutzbrillen erforderlich sind, sollte deshalb nicht pauschal anhand einer Berufsbezeichnung entschieden werden. Ausgangspunkt ist immer die Gefährdungsbeurteilung. Dabei wird zunächst geprüft, ob Gefährdungen vermieden oder durch technische und organisatorische Maßnahmen ausreichend reduziert werden können. Verbleiben anschließend relevante Risiken, kann geeignete persönliche Schutzausrüstung erforderlich sein.

Wann sind Schutzhandschuhe und Schutzbrillen erforderlich?

Persönliche Schutzausrüstung wird eingesetzt, wenn Beschäftigte bei ihrer Tätigkeit Gefährdungen ausgesetzt sein können, die durch andere Schutzmaßnahmen nicht ausreichend verhindert werden.

Schutzhandschuhe und Augenschutz können beispielsweise erforderlich sein bei:

  • Arbeiten mit scharfkantigen oder rauen Werkstücken,
  • Schleif-, Trenn- oder Bearbeitungsarbeiten mit wegfliegenden Partikeln,
  • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen,
  • Arbeiten mit Flüssigkeiten, bei denen Spritzer auftreten können,
  • bestimmten Montage- und Instandhaltungsarbeiten,
  • thermischen Gefährdungen,
  • bestimmten Schweiß- und verwandten Verfahren,
  • Tätigkeiten mit Staub oder anderen Partikeln.

Ob dabei Handschuhe, Schutzbrillen, Korbbrillen, Gesichtsschutz oder eine Kombination verschiedener persönlicher Schutzausrüstungen notwendig ist, hängt von Art und Ausmaß der Gefährdung ab.

Schutzhandschuhe und Schutzbrillen richtig auswählen

Eine persönliche Schutzausrüstung erfüllt ihren Zweck nur, wenn ihre Schutzwirkung zur jeweiligen Gefährdung passt. Ein beliebiger Arbeitshandschuh ist deshalb ebenso wenig automatisch geeignet wie eine beliebige Schutzbrille.

Bei der Auswahl sollten insbesondere folgende Fragen beantwortet werden:

  • Welche konkrete Gefährdung besteht?
  • Wie stark und wie lange wirkt sie ein?
  • Welche Körperbereiche müssen geschützt werden?
  • Welche Bewegungsfreiheit und Fingerfertigkeit wird benötigt?
  • Welche anderen persönlichen Schutzausrüstungen werden gleichzeitig getragen?
  • Passt die Ausrüstung der jeweiligen Person?
  • Kann die PSA selbst neue Gefährdungen verursachen?

Auch Tragekomfort und Ergonomie sind relevant. Persönliche Schutzausrüstung, die schlecht sitzt, die Sicht beeinträchtigt oder die Tätigkeit unnötig erschwert, kann in der Praxis zu neuen Problemen führen.

Welche Schutzhandschuhe sind für die jeweilige Tätigkeit geeignet?

Schutzhandschuhe unterscheiden sich erheblich hinsichtlich ihrer Schutzwirkung. Je nach Ausführung können sie beispielsweise Schutz gegen mechanische, chemische oder thermische Einwirkungen bieten.

Die Auswahl muss daher tätigkeitsbezogen erfolgen. Dabei reicht es nicht aus, lediglich das Material des Handschuhs zu betrachten.

Schutzhandschuhe bei mechanischen Gefährdungen

Bei scharfkantigen Werkstücken, rauen Oberflächen oder anderen mechanischen Gefährdungen können geeignete Schutzhandschuhe erforderlich sein. Dabei sind unter anderem Schnitt-, Abrieb-, Weiterreiß- oder Durchstichrisiken sowie die erforderliche Fingerfertigkeit zu berücksichtigen.

Ein besonders hoher mechanischer Schutz ist nicht automatisch für jede Tätigkeit die beste Lösung. Der Handschuh muss auch ausreichendes Tastempfinden, Griffgefühl und Beweglichkeit ermöglichen.

Schutzhandschuhe bei Gefahrstoffen

Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen muss der Handschuh gegen den tatsächlich verwendeten Stoff geeignet sein. Die pauschale Empfehlung eines bestimmten Materials wie Nitril, Neopren oder Latex reicht dafür nicht aus.

Bei Chemikalienschutzhandschuhen sind unter anderem folgende Punkte relevant:

  • verwendeter Gefahrstoff oder verwendetes Gemisch,
  • Konzentration,
  • Art und Dauer des Kontakts,
  • Handschuhmaterial,
  • Materialstärke,
  • Permeation beziehungsweise Durchbruchzeit,
  • Beständigkeit gegenüber dem Stoff,
  • Herstellerinformationen.

Hinweise zur Auswahl geeigneter Schutzhandschuhe finden sich unter anderem im Sicherheitsdatenblatt des verwendeten Gefahrstoffs und in den Herstellerinformationen des Handschuhs.

Achtung bei bewegten und rotierenden Maschinenteilen

Ein besonders wichtiger Punkt wird in der Praxis häufig übersehen: Schutzhandschuhe dürfen nicht automatisch bei jeder Maschinenarbeit getragen werden.

Besteht die Gefahr, dass ein Handschuh von bewegten Maschinenteilen, Werkzeugen oder Werkstücken erfasst und eingezogen wird, kann das Tragen eines Handschuhs die Verletzungsgefahr erheblich erhöhen.

Deshalb muss die Gefährdungsbeurteilung für die konkrete Maschine und Tätigkeit festlegen, ob Schutzhandschuhe erforderlich, zulässig oder aufgrund einer Einzugs- beziehungsweise Erfassungsgefahr ungeeignet sind.

Welche Schutzbrille ist die richtige?

Auch beim Augenschutz ist die konkrete Gefährdung entscheidend. Eine einfache Schutzbrille kann beispielsweise bei bestimmten mechanischen Einwirkungen ausreichend sein, während bei Flüssigkeitsspritzern, Staub, Strahlung oder besonders intensiven Einwirkungen eine andere Bauform erforderlich sein kann.

Mögliche Formen des Augen- und Gesichtsschutzes sind beispielsweise:

  • Bügelbrillen,
  • Korbbrillen,
  • Schutzschirme beziehungsweise Gesichtsschutz,
  • spezielle Schutzfilter für bestimmte optische Strahlungen.

Augenschutz bei mechanischen Arbeiten

Beim Schleifen, Trennen, Bohren oder anderen Bearbeitungsverfahren können Splitter, Späne oder Partikel in Richtung der Augen gelangen. Der Augenschutz muss für die zu erwartende mechanische Beanspruchung geeignet sein und den erforderlichen Schutzbereich abdecken.

Augenschutz bei Gefahrstoffen

Bei Flüssigkeiten und Gefahrstoffen muss berücksichtigt werden, ob beispielsweise Spritzer oder Aerosole auftreten können. Je nach Gefährdung kann eine eng anliegende Korbbrille oder zusätzlicher Gesichtsschutz erforderlich sein.

Welche Ausführung benötigt wird, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den Informationen zum verwendeten Arbeitsstoff.

Schutzbrille und Korrektionsbrille

Eine normale Korrektionsbrille ist grundsätzlich keine Schutzbrille. Beschäftigte, die eine Sehhilfe benötigen, brauchen deshalb eine geeignete Lösung, wenn bei ihrer Tätigkeit Augenschutz erforderlich ist.

Je nach Arbeitsplatz kommen beispielsweise geeignete Überbrillen oder individuell angepasste Korrektionsschutzbrillen in Betracht.

Schutzhandschuhe und Schutzbrillen müssen zusammenpassen

Bei vielen Tätigkeiten wird nicht nur eine einzelne persönliche Schutzausrüstung getragen. Schutzbrille, Gehörschutz, Atemschutz, Schutzhelm, Handschuhe oder weitere PSA können gleichzeitig erforderlich sein.

Die einzelnen Komponenten dürfen sich dabei nicht gegenseitig in ihrer Schutzwirkung beeinträchtigen.

Beispielsweise kann die Kombination von Schutzbrille und Atemschutz Auswirkungen auf den Sitz oder das Beschlagen der Brille haben. Auch Schutzhelm, Gehörschutz und Augenschutz müssen gegebenenfalls aufeinander abgestimmt werden.

Die Auswahl sollte daher immer die gesamte erforderliche persönliche Schutzausrüstung berücksichtigen und nicht nur einzelne Komponenten isoliert betrachten.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber bei persönlicher Schutzausrüstung?

Der Arbeitgeber muss erforderliche persönliche Schutzausrüstung auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung auswählen und bereitstellen.

Dabei muss die PSA insbesondere:

  • gegen die zu verhütende Gefährdung schützen,
  • für die Bedingungen am Arbeitsplatz geeignet sein,
  • ergonomischen und gesundheitlichen Anforderungen entsprechen,
  • den Beschäftigten individuell passen,
  • mit gleichzeitig verwendeter PSA kompatibel sein.

Darüber hinaus muss dafür gesorgt werden, dass die persönliche Schutzausrüstung während ihrer Benutzungsdauer funktionsfähig und hygienisch einwandfrei bleibt. Dazu können je nach PSA Reinigung, Wartung, geeignete Lagerung und rechtzeitiger Ersatz gehören.

Unterweisung für Schutzhandschuhe und Schutzbrillen

Das Bereitstellen geeigneter persönlicher Schutzausrüstung allein reicht nicht aus. Beschäftigte müssen wissen, wann und wie die bereitgestellte PSA sicher verwendet wird.

Eine praxisnahe Unterweisung sollte unter anderem vermitteln:

  • bei welchen Tätigkeiten welche PSA getragen werden muss,
  • welche Schutzwirkung die Ausrüstung besitzt,
  • wo die Grenzen der Schutzwirkung liegen,
  • wie die PSA richtig angelegt und verwendet wird,
  • wie erkennbare Beschädigungen beurteilt werden,
  • wann die PSA ausgetauscht werden muss,
  • wie sie gereinigt und gelagert wird.

Bei Schutzhandschuhen sollte beispielsweise ausdrücklich erläutert werden, bei welchen Tätigkeiten Handschuhe getragen werden müssen und bei welchen Maschinen aufgrund einer möglichen Erfassungsgefahr gerade keine Handschuhe getragen werden dürfen.

5 typische Fehler beim Einsatz von Schutzhandschuhen und Schutzbrillen

1. PSA wird nach Gewohnheit statt nach Gefährdung ausgewählt

„Diesen Handschuh verwenden wir schon immer“ ist keine ausreichende Auswahlgrundlage. Arbeitsstoffe, Maschinen und Tätigkeiten können sich ändern. Die Auswahl muss zur aktuellen Gefährdungsbeurteilung passen.

2. Ein Handschuh wird für alle Arbeiten verwendet

Ein mechanischer Schutzhandschuh ist nicht automatisch als Chemikalienschutzhandschuh geeignet. Ebenso schützt ein Chemikalienschutzhandschuh nicht zwangsläufig ausreichend vor Schnitt- oder Hitzegefährdungen.

3. Handschuhe werden an Maschinen pauschal vorgeschrieben

Bei bewegten oder rotierenden Teilen kann ein Handschuh erfasst werden. Deshalb muss für jede Tätigkeit geprüft werden, ob das Tragen tatsächlich sicher ist.

4. Die Schutzbrille sitzt nicht richtig

Zu große, zu kleine oder schlecht eingestellte Schutzbrillen können den Schutzbereich beeinträchtigen und dazu führen, dass Beschäftigte die Brille ungern oder falsch tragen.

5. Beschädigte PSA bleibt weiter im Einsatz

Stark verkratzte Schutzbrillen, beschädigte Handschuhe oder andere erkennbar beeinträchtigte PSA sollten nicht einfach weiterverwendet werden. Der Zustand und die Funktionsfähigkeit müssen im Betrieb berücksichtigt werden.

Schutzhandschuhe und Schutzbrillen in die Gefährdungsbeurteilung integrieren

Eine strukturierte Auswahl persönlicher Schutzausrüstung beginnt mit der Gefährdungsbeurteilung.

Ein sinnvoller Ablauf ist:

  1. Tätigkeiten und vorhandene Gefährdungen erfassen,
  2. Gefährdungen nach Möglichkeit vermeiden oder technisch reduzieren,
  3. organisatorische Schutzmaßnahmen prüfen,
  4. verbleibende Risiken bestimmen,
  5. geeignete persönliche Schutzausrüstung auswählen,
  6. Passform und Kombination verschiedener PSA prüfen,
  7. Beschäftigte zur sicheren Verwendung unterweisen,
  8. Wirksamkeit und Zustand regelmäßig überprüfen und bei Änderungen neu bewerten.

Damit wird persönliche Schutzausrüstung nicht als isolierte Einzelmaßnahme betrachtet, sondern sinnvoll in das betriebliche Schutzkonzept eingebunden.

Schutzhandschuhe und Schutzbrillen mit IMGP richtig in den Arbeitsschutz einbinden

Schutzhandschuhe und Schutzbrillen können einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Beschäftigten leisten. Voraussetzung ist jedoch, dass sie aus den tatsächlichen Gefährdungen abgeleitet, richtig ausgewählt und im Betrieb konsequent eingesetzt werden.

IMGP unterstützt Unternehmen dabei, Gefährdungen systematisch zu beurteilen, geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und persönliche Schutzausrüstung sinnvoll in Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen einzubinden. Dabei stehen die tatsächlichen Tätigkeiten, Maschinen, Arbeitsstoffe und betrieblichen Abläufe im Mittelpunkt.

Expertentipp Florian Strauss

Florians Praxistipp zu Schutzhandschuhen und Schutzbrillen

Legen Sie persönliche Schutzausrüstung nicht pauschal für einen ganzen Arbeitsplatz fest. Schauen Sie auf die einzelne Tätigkeit. Besonders bei Schutzhandschuhen ist das wichtig: Was beim Transport eines scharfkantigen Werkstücks sinnvoll ist, kann an einer Maschine mit Einzugs- oder Erfassungsgefahr genau die falsche Maßnahme sein.

Hinweise zur Aktualität

Der Beitrag wurde fachlich und redaktionell überarbeitet. Welche persönliche Schutzausrüstung erforderlich ist, hängt von der konkreten Gefährdungsbeurteilung, den eingesetzten Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen sowie den betrieblichen Bedingungen ab. Herstellerinformationen, Sicherheitsdatenblätter, Rechtsvorschriften und Regelwerke sollten bei der konkreten Auswahl und Verwendung in ihrer jeweils aktuellen Fassung berücksichtigt werden.

Quellen

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Persönliche Schutzausrüstung passend zur Gefährdung auswählen

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