Schutzeinrichtungen reagieren nicht zuverlässig
Sensoren, Lichtschranken oder Schaltleisten sollen gefährliche Bewegungen verhindern oder stoppen. Verschmutzungen, Beschädigungen oder Fehlfunktionen können ihre Schutzwirkung beeinträchtigen.

Kraftbetätigte Türen und Tore erleichtern betriebliche Abläufe, schaffen Zufahrten und trennen Arbeitsbereiche. Gleichzeitig entstehen durch die automatische Bewegung besondere Gefährdungen – beispielsweise an Schließkanten, Einzugsstellen oder in Bereichen, in denen Personen und Fahrzeuge die Anlage passieren.
Sicherheitseinrichtungen wie Lichtschranken, Sensoren, Schaltleisten oder andere Schutzeinrichtungen müssen deshalb zuverlässig funktionieren. Auch mechanische Komponenten, Befestigungen, Führungen und die tatsächliche Nutzung der Anlage spielen bei der Beurteilung eine wichtige Rolle.
Für kraftbetätigte Türen und Tore sieht die ASR A1.7 eine sachgerechte Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend vor. Die wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen; die Ergebnisse sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren.
Bei kraftbetätigten Fenstern richtet sich die konkrete Prüfung nach Bauart, Verwendung, Herstellerangaben und der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung. Für Arbeitsmittel, die schädigenden Einflüssen unterliegen und dadurch Beschäftigte gefährden können, verlangt die Betriebssicherheitsverordnung wiederkehrende Prüfungen in den ermittelten Fristen.
Eine kraftbetätigte Tür oder ein automatisches Tor kann sich im Alltag scheinbar völlig normal öffnen und schließen, obwohl einzelne Sicherheitseinrichtungen bereits beeinträchtigt sind. Gerade solche Veränderungen bleiben ohne gezielte Prüfung häufig unbemerkt.
Hinzu kommen mechanischer Verschleiß, Stöße durch Fahrzeuge, Veränderungen an Sensoren oder Schutzeinrichtungen und die tägliche Beanspruchung. Eine systematische Prüfung betrachtet deshalb nicht nur den Antrieb, sondern das Zusammenspiel der gesamten Anlage.
Sensoren, Lichtschranken oder Schaltleisten sollen gefährliche Bewegungen verhindern oder stoppen. Verschmutzungen, Beschädigungen oder Fehlfunktionen können ihre Schutzwirkung beeinträchtigen.
Führungen, Befestigungen, Rollen und andere mechanische Komponenten werden bei jeder Bewegung beansprucht. Verschleiß oder Beschädigungen können sich schrittweise entwickeln und im normalen Betrieb lange unauffällig bleiben.
Anfahrschäden, Umbauten, neue Verkehrswege oder Veränderungen im Umfeld können die sichere Nutzung einer ursprünglich korrekt installierten Anlage beeinflussen.
Fehlen eindeutige Prüfberichte oder Informationen zu bereits festgestellten Mängeln, ist schwer nachvollziehbar, in welchem Zustand sich eine Anlage befindet und welche Maßnahmen noch offen sind.
Wir prüfen die Anlage auf sichtbare Beschädigungen, Verschleiß, Veränderungen und Auffälligkeiten, die den sicheren Betrieb beeinflussen können.
Führungen, Befestigungen, bewegliche Komponenten und andere für die sichere Bewegung relevante Bauteile werden hinsichtlich ihres Zustands betrachtet.
Wir kontrollieren vorhandene Sicherheitseinrichtungen wie Sensoren, Lichtschranken, Schaltleisten oder vergleichbare Schutzeinrichtungen auf Funktion und Wirksamkeit.
Öffnungs- und Schließbewegungen sowie relevante Sicherheitsfunktionen werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Anlagenart überprüft.
Soweit für die jeweilige Anlage und Prüfaufgabe erforderlich, werden sicherheitsrelevante Funktionen mit geeigneter Messtechnik überprüft. Die ASR A1.7 nennt hierfür beispielsweise die Beurteilung des zeitlichen Kraftverlaufs an Schließkanten.
Die Ergebnisse werden nachvollziehbar dokumentiert. Festgestellte Mängel und daraus resultierender Handlungsbedarf werden eindeutig benannt, damit notwendige Maßnahmen organisiert werden können.
Wir klären, welche kraftbetätigten Türen, Tore oder Fenster geprüft werden sollen und welche technischen Unterlagen oder bisherigen Prüfberichte vorhanden sind.
Die Anlage wird vor Ort auf ihren allgemeinen Zustand, mechanische Auffälligkeiten und die Funktion vorhandener Sicherheitseinrichtungen geprüft.
Wir betrachten, ob die Schutzmaßnahmen und Sicherheitsfunktionen bei der tatsächlichen Bewegung der Anlage zuverlässig wirken und führen erforderliche Funktions- beziehungsweise Messprüfungen durch.
Sie erhalten eine nachvollziehbare Dokumentation des Prüfergebnisses. Festgestellte Mängel und notwendiger Handlungsbedarf werden transparent aufgeführt.

Kraftbetätigte Türen und Tore sind technische Systeme, bei denen Mechanik, Antrieb, Steuerung und Sicherheitseinrichtungen zusammenwirken. Für eine sinnvolle Prüfung reicht es deshalb nicht aus, lediglich zu kontrollieren, ob sich die Anlage öffnet und wieder schließt.
Als Dipl.-Ing. Holztechnik bringt Florian Strauss das technische Verständnis mit, um Funktionszusammenhänge und mechanische Auffälligkeiten einzuordnen. Seine praktische Erfahrung als gelernter Schreiner hilft zusätzlich dabei, die tatsächlichen Bedingungen in Werkstatt, Produktion und Betrieb realistisch zu beurteilen.
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit betrachtet er schließlich nicht nur die Anlage selbst, sondern auch die Menschen, Verkehrswege und Arbeitsabläufe in ihrem Umfeld. Gerade dieses Zusammenspiel ist entscheidend, wenn aus einer technischen Prüfung eine praxisnahe Sicherheitsbewertung werden soll.
Nach der ASR A1.7 müssen kraftbetätigte Türen und Tore vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen.
Die ASR A1.7 fordert für die sicherheitstechnische Prüfung Sachkundige, die die Funktion der Schutzeinrichtungen beurteilen und erforderliche Prüfungen mit geeigneter Messtechnik durchführen können.
Geprüft werden abhängig von Bauart und Anlage unter anderem der allgemeine und mechanische Zustand, die sichere Bewegung sowie vorhandene Schutz- und Sicherheitseinrichtungen. Dazu können beispielsweise Sensoren, Lichtschranken oder Schließkantensicherungen gehören.
Ja. Die ASR A1.7 verlangt, dass die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore aufgezeichnet und in der Arbeitsstätte aufbewahrt werden. Auch die Betriebssicherheitsverordnung enthält Anforderungen an die Aufzeichnung von Prüfergebnissen bei prüfpflichtigen Arbeitsmitteln.
Hilfreich sind insbesondere technische Dokumentationen, Betriebsanleitungen und vorhandene Prüfberichte. Die ASR A1.7 bezieht ausdrücklich auch das Vorhandensein einer vollständigen technischen Dokumentation und der Betriebsanleitung in die sicherheitstechnische Prüfung ein.
Festgestellte Mängel werden dokumentiert und hinsichtlich ihrer Bedeutung für den sicheren Betrieb bewertet. Je nach Mangel können eine Reparatur, weitere technische Maßnahmen oder eine Einschränkung beziehungsweise vorübergehende Außerbetriebnahme erforderlich sein.
Sie möchten den Zustand Ihrer kraftbetätigten Türen, Tore oder Fenster überprüfen lassen? Wir klären den vorhandenen Anlagenbestand, führen die Prüfung vor Ort durch und dokumentieren festgestellte Mängel nachvollziehbar.
Ihre Anfrage geht direkt an Florian Strauss · Fachkraft für Arbeitssicherheit