Arbeitsunfälle & Unfallversicherung

Arbeitsunfall: Definition, Meldung, D-Arzt und Leistungen

Aktualisiert am 07.09.2026 Fachlich geprüft Prüfung: 09.01.2026
Arbeitsunfall – Tablet mit Schriftzug Arbeitsunfall und Stethoskop als Symbol für medizinische Versorgung
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Kurzantwort

Ein Arbeitsunfall ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das im Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt. Nach einem Arbeitsunfall stehen zunächst Erste Hilfe und medizinische Versorgung im Vordergrund. Arbeitgeber müssen meldepflichtige Unfälle der gesetzlichen Unfallversicherung anzeigen; bei Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinaus oder längerer Behandlungsbedürftigkeit ist in der Regel eine Vorstellung beim Durchgangsarzt erforderlich.

Ein Arbeitsunfall kann in Produktion, Werkstatt, Lager, Montage oder Büro passieren. Entscheidend ist jedoch nicht allein der Ort des Unfalls. Damit ein Ereignis als Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung eingeordnet werden kann, muss ein Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit bestehen.

Nach einem Arbeitsunfall kommt es deshalb auf zwei Dinge an: Die verletzte Person muss schnell und angemessen versorgt werden und der Unfall sollte so dokumentiert und gemeldet werden, dass der Unfallversicherungsträger den Sachverhalt nachvollziehen kann.

Was ist ein Arbeitsunfall?

Das Siebte Buch Sozialgesetzbuch definiert Arbeitsunfälle als Unfälle von Versicherten infolge einer versicherten Tätigkeit.

Ein Unfall ist dabei ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt.

Typische Beispiele können sein:

  • Sturz bei einer betrieblichen Tätigkeit,
  • Schnittverletzung an einem Arbeitsmittel,
  • Verletzung durch ein herabfallendes Werkstück,
  • Unfall bei einem betrieblich veranlassten Transport,
  • Verletzung auf einem innerbetrieblichen Weg.

Ob ein Ereignis tatsächlich als Arbeitsunfall anerkannt wird, entscheidet der zuständige Unfallversicherungsträger anhand der konkreten Umstände.

Nicht jeder Unfall im Betrieb ist automatisch ein Arbeitsunfall

Der Ort allein entscheidet nicht über den Versicherungsschutz. Auch auf dem Betriebsgelände können Tätigkeiten rein privaten Charakter haben.

Entscheidend ist, welchem Zweck die Tätigkeit zum Zeitpunkt des Unfalls diente.

Umgekehrt kann Versicherungsschutz auch außerhalb des eigentlichen Betriebsgeländes bestehen, wenn die Tätigkeit betrieblich veranlasst war.

Was ist ein Wegeunfall?

Auch bestimmte Wege stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Versichert ist grundsätzlich der unmittelbare Weg nach und von dem Ort der versicherten Tätigkeit.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch notwendige Abweichungen vom unmittelbaren Weg versichert sein, beispielsweise:

  • um Kinder wegen der beruflichen Tätigkeit in fremde Betreuung zu bringen,
  • bei einer Fahrgemeinschaft,
  • bei einer notwendigen Umleitung,
  • wenn ein längerer Weg objektiv schneller oder verkehrsgünstiger ist.

Privat motivierte Unterbrechungen oder Umwege können den Versicherungsschutz dagegen unterbrechen.

Arbeitsunfall im Homeoffice

Auch bei einer versicherten Tätigkeit im Homeoffice kann ein Arbeitsunfall vorliegen.

Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz in gleichem Umfang wie bei der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte, wenn der Unfall in einem sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht.

Dazu können beispielsweise innerhäusliche Wege gehören, die unmittelbar der betrieblichen Tätigkeit dienen.

Auch der direkte Weg vom Homeoffice zur Betreuung eines im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindes und zurück kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen versichert sein.

Was ist nach einem Arbeitsunfall zu tun?

Nach einem Arbeitsunfall steht zunächst die Versorgung der verletzten Person im Vordergrund.

Ein sinnvoller Ablauf ist:

  1. Gefahrenbereich sichern, soweit dies ohne Eigengefährdung möglich ist,
  2. Erste Hilfe leisten,
  3. bei Bedarf Rettungsdienst oder weitere medizinische Hilfe alarmieren,
  4. betriebliche Ansprechpartner informieren,
  5. Unfall und Erste-Hilfe-Leistung dokumentieren,
  6. prüfen, ob eine Vorstellung beim Durchgangsarzt erforderlich ist,
  7. prüfen, ob eine Unfallanzeige an den Unfallversicherungsträger erforderlich ist,
  8. Unfallursachen anschließend im Rahmen des Arbeitsschutzes auswerten.

Warum die Dokumentation eines Arbeitsunfalls wichtig ist

Auch vermeintlich kleinere Verletzungen sollten betrieblich nachvollziehbar dokumentiert werden.

Eine Dokumentation kann später wichtig sein, wenn sich Beschwerden erst nach einiger Zeit entwickeln oder wenn geklärt werden muss, ob ein Zusammenhang mit dem Arbeitsereignis besteht.

Dokumentiert werden sollten beispielsweise:

  • Datum und Uhrzeit,
  • Unfallort,
  • Unfallhergang,
  • Art der Verletzung,
  • geleistete Erste-Hilfe-Maßnahmen,
  • beteiligte oder beobachtende Personen.

Die Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen dient außerdem dazu, nachvollziehen zu können, wann und unter welchen Umständen eine Versorgung erfolgt ist.

Wann muss ein Arbeitsunfall gemeldet werden?

Eine formelle Unfallanzeige an den zuständigen Unfallversicherungsträger ist erforderlich, wenn eine versicherte Person durch den Unfall getötet wird oder so verletzt ist, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig wird.

Der Unfalltag selbst wird bei der Beurteilung der drei Tage Arbeitsunfähigkeit nicht mitgerechnet.

Die Anzeige muss grundsätzlich innerhalb von drei Tagen erfolgen, nachdem das Unternehmen Kenntnis von dem meldepflichtigen Unfall erlangt hat.

Zuständig ist je nach Unternehmen beispielsweise eine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Wann muss ein Durchgangsarzt aufgesucht werden?

Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall ist nicht automatisch in jedem Fall ein Durchgangsarzt erforderlich.

Eine Vorstellung beim Durchgangsarzt ist insbesondere vorgesehen, wenn:

  • die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt,
  • die ärztliche Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche erforderlich ist,
  • Heil- oder Hilfsmittel verordnet werden müssen oder
  • es wegen Unfallfolgen erneut zu einer Behandlungsbedürftigkeit kommt.

Bei schweren Verletzungen oder akuten Notfällen steht selbstverständlich zunächst die schnelle medizinische Versorgung im Vordergrund.

Was macht ein Durchgangsarzt?

Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte sind speziell am Heilverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung beteiligte Ärztinnen und Ärzte.

Sie beurteilen die Verletzung und entscheiden unter anderem, welche weitere Behandlung erforderlich ist und ob eine besondere unfallmedizinische Versorgung notwendig wird.

Je nach Art und Schwere der Verletzung kann die weitere Behandlung beispielsweise durch den Durchgangsarzt selbst, eine Facharztpraxis oder eine besonders geeignete Klinik erfolgen.

Welche Leistungen gibt es nach einem Arbeitsunfall?

Wird ein Arbeitsunfall von der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt, können je nach Art und Schwere der Unfallfolgen verschiedene Leistungen in Betracht kommen.

Dazu gehören insbesondere:

  • medizinische Heilbehandlung,
  • medizinische Rehabilitation,
  • berufliche Rehabilitation,
  • Hilfsmittel,
  • Verletztengeld,
  • Übergangsgeld,
  • Pflegeleistungen,
  • Rentenleistungen bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Ziel der gesetzlichen Unfallversicherung ist dabei nicht nur die finanzielle Entschädigung. Vorrangig sollen Gesundheit und Leistungsfähigkeit möglichst wiederhergestellt und eine Rückkehr in das berufliche und soziale Leben unterstützt werden.

Entgeltfortzahlung und Verletztengeld

Bei Arbeitsunfähigkeit besteht für Arbeitnehmer unter den gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich zunächst Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bis zu einer Dauer von sechs Wochen.

Besteht aufgrund eines anerkannten Arbeitsunfalls anschließend weiter Arbeitsunfähigkeit, kann Verletztengeld durch den zuständigen Unfallversicherungsträger gezahlt werden.

Verletztengeld ist nicht mit dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung identisch.

Es beträgt grundsätzlich 80 Prozent des Regelentgelts, darf jedoch das regelmäßige Nettoarbeitsentgelt nicht überschreiten. Davon können noch gesetzlich vorgesehene Beitragsanteile abgezogen werden.

Wann kann nach einem Arbeitsunfall eine Rente gezahlt werden?

Eine Unfallrente wird nicht allein deshalb gezahlt, weil ein Arbeitsunfall anerkannt wurde.

Ein Rentenanspruch kann insbesondere bestehen, wenn die Erwerbsfähigkeit infolge des Versicherungsfalls über die 26. Woche hinaus um mindestens 20 Prozent gemindert ist.

Die Minderung der Erwerbsfähigkeit wird anhand der Auswirkungen der Unfallfolgen auf die Arbeitsmöglichkeiten im gesamten Erwerbsleben beurteilt.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsunfall und Berufskrankheit?

Ein Arbeitsunfall beruht grundsätzlich auf einem zeitlich begrenzten Ereignis.

Eine Berufskrankheit entwickelt sich dagegen typischerweise aufgrund besonderer Einwirkungen, denen Beschäftigte durch ihre Arbeit über einen längeren Zeitraum ausgesetzt sind.

Als Berufskrankheiten gelten insbesondere Erkrankungen, die in der Berufskrankheiten-Liste der Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt sind und deren Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind.

Beispiele können je nach Tätigkeit Erkrankungen durch:

  • Lärm,
  • Gefahrstoffe,
  • bestimmte Stäube,
  • mechanische Belastungen,
  • bestimmte biologische Einwirkungen

sein.

Unter besonderen Voraussetzungen kann außerdem eine Erkrankung wie eine Berufskrankheit anerkannt werden, obwohl sie noch nicht in der Berufskrankheiten-Liste enthalten ist.

Arbeitsunfälle sollten immer ausgewertet werden

Nach der Versorgung und organisatorischen Bearbeitung eines Arbeitsunfalls sollte der Blick auf die Ursachen gerichtet werden.

Die entscheidende Frage lautet nicht nur, wer unmittelbar beteiligt war, sondern warum der Unfall möglich war.

Dabei können beispielsweise folgende Ursachen eine Rolle spielen:

  • fehlende oder ungeeignete Schutzeinrichtungen,
  • unzureichende Gefährdungsbeurteilung,
  • ungeeignete Arbeitsmittel,
  • unklare Arbeitsabläufe,
  • fehlende Unterweisung,
  • Zeitdruck,
  • mangelhafte Ordnung und Sauberkeit,
  • unzureichende Instandhaltung,
  • fehlende Abstimmung zwischen Beschäftigten oder Unternehmen.

Die Erkenntnisse sollten in die Gefährdungsbeurteilung und die weiteren Schutzmaßnahmen einfließen.

5 typische Fehler nach einem Arbeitsunfall

1. Kleine Unfälle werden nicht dokumentiert

Auch aus zunächst geringfügigen Verletzungen können sich später Beschwerden entwickeln. Eine nachvollziehbare Dokumentation kann deshalb wichtig sein.

2. Die Unfallanzeige wird mit jeder internen Unfallmeldung verwechselt

Nicht jeder dokumentierte Arbeitsunfall ist automatisch anzeigepflichtig. Die gesetzliche Unfallanzeige ist insbesondere bei Tod oder mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit erforderlich.

3. Ein Durchgangsarzt wird entweder immer oder nie eingeschaltet

Die Vorstellungspflicht richtet sich nach den konkreten Unfallfolgen und der voraussichtlichen Behandlungsdauer.

4. Nach dem Unfall wird nur das Verhalten der verletzten Person betrachtet

Arbeitsunfälle haben häufig mehrere Ursachen. Technische, organisatorische und betriebliche Rahmenbedingungen sollten deshalb ebenfalls untersucht werden.

5. Die Gefährdungsbeurteilung bleibt unverändert

Ein Unfall kann zeigen, dass eine Gefährdung bisher nicht ausreichend berücksichtigt wurde oder vorhandene Maßnahmen nicht wirksam genug waren.

Was Arbeitgeber nach einem Arbeitsunfall organisatorisch prüfen sollten

Ein strukturierter betrieblicher Ablauf kann beispielsweise so aussehen:

  1. Erstversorgung und medizinische Versorgung sicherstellen,
  2. Unfall dokumentieren,
  3. Meldepflicht prüfen,
  4. gegebenenfalls Unfallanzeige erstellen,
  5. Unfallhergang und Ursachen untersuchen,
  6. Gefährdungsbeurteilung überprüfen,
  7. technische und organisatorische Verbesserungen festlegen,
  8. Beschäftigte bei Bedarf erneut unterweisen,
  9. Wirksamkeit der Maßnahmen kontrollieren.

Arbeitsunfall als Anlass zur Verbesserung des Arbeitsschutzes nutzen

Ein Arbeitsunfall lässt sich nicht durch Dokumentation allein aufarbeiten. Entscheidend ist, aus dem Ereignis Konsequenzen für den zukünftigen Arbeitsschutz abzuleiten.

IMGP unterstützt Unternehmen dabei, Unfallursachen im Zusammenhang mit Arbeitsplätzen und Tätigkeiten zu betrachten, Gefährdungsbeurteilungen zu aktualisieren und geeignete Schutzmaßnahmen für die betriebliche Praxis abzuleiten.

Expertentipp Florian Strauss

Florians Praxistipp nach einem Arbeitsunfall

Betrachten Sie einen Arbeitsunfall nicht nur unter der Frage, wer einen Fehler gemacht hat. Prüfen Sie den gesamten Ablauf: War das Arbeitsmittel geeignet? Waren Schutzmaßnahmen praktikabel? Gab es Zeitdruck, fehlende Informationen oder ungünstige Arbeitsbedingungen? Genau diese Ursachenanalyse hilft dabei, vergleichbare Unfälle künftig zu vermeiden.

Hinweise zur Aktualität

Der Beitrag wurde fachlich und redaktionell auf Grundlage des Siebten Buches Sozialgesetzbuch und aktueller Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung überarbeitet. Ob ein Ereignis als Arbeits- oder Wegeunfall anerkannt wird und welche Leistungen bestehen, entscheidet der zuständige Unfallversicherungsträger anhand des konkreten Einzelfalls. Gesetzliche Regelungen und Verfahrensvorgaben sollten bei konkreten Fällen in ihrer jeweils aktuellen Fassung berücksichtigt werden.

Quellen

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