Ergonomie ist in Industrie, Produktion und Montage ein wesentlicher Bestandteil einer guten Arbeitsgestaltung. Beschäftigte müssen dort häufig Lasten bewegen, Bauteile montieren, Werkzeuge führen oder über längere Zeit in bestimmten Körperhaltungen arbeiten. Werden Arbeitsplatz, Arbeitsmittel und Arbeitsabläufe nicht passend gestaltet, können daraus hohe körperliche Belastungen entstehen.
Eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung verfolgt deshalb ein einfaches Ziel: Die Arbeit soll möglichst gut an die Eigenschaften und Fähigkeiten des Menschen angepasst werden – und nicht umgekehrt. Dabei geht es nicht nur um einen einzelnen Arbeitsplatz oder die richtige Körperhaltung. Auch Arbeitsmittel, Materialbereitstellung, Bewegungsabläufe, Umgebungseinflüsse und die Organisation der Tätigkeit gehören dazu.
Was bedeutet Ergonomie in der Industrie?
Ergonomie beschreibt die menschengerechte Gestaltung von Arbeit. Im industriellen Umfeld betrifft das insbesondere die Abstimmung von Arbeitsaufgabe, Arbeitsplatz, Arbeitsmitteln und Arbeitsablauf auf die Beschäftigten.
Typische ergonomische Belastungen können beispielsweise entstehen durch:
- manuelles Heben, Halten und Tragen von Lasten,
- Ziehen oder Schieben von Transportmitteln,
- häufig wiederkehrende Hand- und Armbewegungen,
- Arbeiten über Schulterhöhe oder weit außerhalb günstiger Greifbereiche,
- gebückte, verdrehte oder andere ungünstige Körperhaltungen,
- hohe Kraftaufwendungen,
- langes Stehen oder andere statische Belastungen,
- ungünstig angeordnete Werkzeuge und Materialien.
Für die Beurteilung körperlicher Belastungen reicht es deshalb nicht aus, ausschließlich auf das Gewicht einer Last zu schauen. Entscheidend sind unter anderem auch Häufigkeit und Dauer der Tätigkeit, Körperhaltung, Bewegungsablauf, Arbeitsbedingungen und die Entfernung einer Last vom Körper.
Warum ergonomische Arbeitsgestaltung zum Arbeitsschutz gehört
Körperliche Belastungen können bei ungünstiger Gestaltung zu Beschwerden des Muskel-Skelett-Systems beitragen. Besonders relevant sind dabei Rücken, Schultern, Arme, Hände und Knie. Wiederholte Bewegungen, ungünstige oder statische Körperhaltungen sowie fehlende Möglichkeiten zum Haltungswechsel können die Belastung zusätzlich erhöhen.
Ergonomie sollte deshalb bereits in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Ziel ist nicht, Beschäftigte lediglich darin zu schulen, hohe Belastungen besser auszuhalten. Vielmehr sollte geprüft werden, ob belastende Tätigkeiten technisch oder organisatorisch verbessert werden können.
7 wichtige Maßnahmen für ergonomische Arbeitsplätze in Industrie und Montage
1. Körperliche Belastungen systematisch beurteilen
Am Anfang steht die tatsächliche Tätigkeit. Welche Lasten werden bewegt? Wie häufig? In welcher Körperhaltung? Welche Kräfte müssen aufgebracht werden? Wie lange dauert die Belastung? Solche Faktoren sollten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemeinsam betrachtet werden.
Für die praxisnahe Beurteilung physischer Belastungen stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin verschiedene Leitmerkmalmethoden zur Verfügung, unter anderem für Heben, Halten und Tragen, Ziehen und Schieben, manuelle Arbeitsprozesse, Ganzkörperkräfte und Körperzwangshaltungen.
2. Manuelles Heben und Tragen möglichst reduzieren
Schwere oder häufig zu bewegende Lasten sollten nicht automatisch von Hand transportiert werden. Wo technisch und betrieblich möglich, können beispielsweise Hebegeräte, Manipulatoren, Hubtische, Rollenbahnen oder andere Transporthilfen eingesetzt werden.
Die Lastenhandhabungsverordnung sieht vor, gefährdende manuelle Lastenhandhabung nach Möglichkeit durch geeignete organisatorische Maßnahmen oder Arbeitsmittel zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, müssen die Arbeitsbedingungen beurteilt und geeignete Maßnahmen zur Verringerung der Gefährdung getroffen werden.
3. Arbeitshöhen an Tätigkeit und Beschäftigte anpassen
Zu niedrige Arbeitsflächen fördern dauerhaftes Vorbeugen, zu hohe Arbeitsplätze können Schulter und Nacken belasten. Besonders bei wiederkehrenden Montagearbeiten lohnt es sich deshalb, Arbeitshöhen und Werkstückpositionen gezielt zu betrachten.
Höhenverstellbare Arbeitsflächen, Hubtische oder geeignete Vorrichtungen können dazu beitragen, Tätigkeiten näher an einer günstigen Arbeitshaltung auszuführen.
4. Werkzeuge und Materialien in günstigen Greifbereichen bereitstellen
Häufig benötigte Werkzeuge und Materialien sollten so angeordnet sein, dass unnötiges Strecken, Drehen oder tiefes Bücken möglichst vermieden wird. Gerade bei repetitiven Tätigkeiten können bereits kleine Verbesserungen der Materialbereitstellung die tägliche Belastung deutlich verändern.
Dazu gehören beispielsweise geeignete Materialbehälter, Bereitstellwagen, geneigte Ablagen oder eine Anpassung der Position von Werkzeugen und Bedienelementen.
5. Ergonomische Arbeitsmittel und Werkzeuge auswählen
Werkzeuge sollten zur Aufgabe und zur Art der Anwendung passen. Gewicht, Griffgestaltung, benötigte Handkraft, Vibrationen und Arbeitsposition können einen erheblichen Einfluss auf die körperliche Belastung haben.
Auch Exoskelette können für bestimmte Tätigkeiten als Unterstützung betrachtet werden. Sie sind jedoch keine pauschale Lösung für ungünstig gestaltete Arbeitsplätze. Die DGUV ordnet Exoskelette als personenbezogene Maßnahme ein; technische und organisatorische Verbesserungen haben grundsätzlich Vorrang. Vor einem dauerhaften Einsatz sollten sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung betrachtet und praktisch erprobt werden.
6. Einseitige und statische Belastungen reduzieren
Auch eine vermeintlich leichte Tätigkeit kann problematisch sein, wenn dieselben Bewegungen sehr häufig wiederholt oder Körperhaltungen lange gehalten werden müssen. Sinnvoll können deshalb Tätigkeitswechsel, veränderte Arbeitsabläufe oder andere organisatorische Lösungen sein.
Aus ergonomischer Sicht sind Haltungswechsel und ein sinnvolles Maß an Bewegung grundsätzlich günstiger als dauerhaft einseitige Belastungen.
7. Beschäftigte einbeziehen und unterweisen
Beschäftigte kennen die praktischen Probleme ihres Arbeitsplatzes oft sehr genau. Ihre Erfahrungen können wichtige Hinweise auf ungünstige Arbeitshöhen, schwer erreichbare Materialien, hohe Kraftaufwendungen oder unpraktische Arbeitsabläufe liefern.
Unterweisungen bleiben ebenfalls wichtig – etwa zur richtigen Verwendung von Hebe- und Transporthilfen oder zu betrieblich festgelegten Arbeitsabläufen. Sie sollten ergonomische Defizite jedoch nicht ersetzen. Ein schlecht gestalteter Arbeitsplatz wird nicht allein dadurch ergonomisch, dass Beschäftigte über die richtige Körperhaltung informiert werden.
Ergonomie beginnt bei der Gefährdungsbeurteilung
Eine nachhaltige ergonomische Verbesserung sollte nicht aus Einzelmaßnahmen bestehen. Sinnvoller ist ein systematisches Vorgehen:
- Tätigkeit und körperliche Belastungen erfassen,
- Belastungen beurteilen,
- technische Verbesserungen prüfen,
- Arbeitsabläufe und Organisation optimieren,
- ergänzende personenbezogene Maßnahmen festlegen,
- Beschäftigte unterweisen und beteiligen,
- Wirksamkeit der Maßnahmen kontrollieren.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin stellt für verschiedene Arten körperlicher Belastung praxisorientierte Leitmerkmalmethoden zur Verfügung. Damit können Belastungen systematischer beurteilt und geeignete Gestaltungsmaßnahmen abgeleitet werden.
Welche Vorteile bietet eine gute ergonomische Arbeitsplatzgestaltung?
Gut gestaltete Arbeitsplätze können körperliche Belastungen reduzieren und zugleich Arbeitsabläufe verbessern. Im betrieblichen Alltag ergeben sich daraus beispielsweise folgende Vorteile:
- geringere unnötige körperliche Belastungen,
- günstigere Arbeits- und Körperhaltungen,
- weniger unnötige Hebe-, Greif- und Transportbewegungen,
- bessere Anpassung des Arbeitsplatzes an unterschiedliche Beschäftigte,
- sicherere und klarer strukturierte Arbeitsabläufe,
- frühzeitiges Erkennen ergonomischer Schwachstellen.
Wichtig ist dabei eine realistische Betrachtung: Ergonomische Maßnahmen können Belastungen reduzieren, garantieren aber weder das Ausbleiben von Beschwerden noch bestimmte Produktivitäts- oder Krankenstandskennzahlen. Entscheidend ist die konkrete Gestaltung des jeweiligen Arbeitsplatzes.
Ergonomie in Industrie und Montage mit IMGP verbessern
Ergonomische Arbeitsgestaltung ist ein wichtiger Bestandteil eines wirksamen betrieblichen Arbeitsschutzes. Gerade in Produktion, Montage und Handwerk lohnt es sich, körperliche Belastungen nicht erst dann zu betrachten, wenn bereits Beschwerden auftreten.
IMGP unterstützt Unternehmen dabei, ergonomische Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu erkennen, Arbeitsplätze und Tätigkeiten systematisch zu betrachten und praxisgerechte Verbesserungsmaßnahmen abzuleiten. Dabei werden die tatsächlichen Arbeitsabläufe, Arbeitsmittel und betrieblichen Bedingungen berücksichtigt.
Florians Praxistipp zur Ergonomie
Schauen Sie bei ergonomischen Problemen zuerst auf den Arbeitsplatz und den Ablauf – nicht nur auf das Verhalten der Beschäftigten. Wenn ein Bauteil bei jedem Arbeitsgang zu tief liegt oder ständig weit gegriffen werden muss, ist eine technische oder organisatorische Änderung meist nachhaltiger als die wiederholte Aufforderung, „richtig“ zu arbeiten.
Hinweise zur Aktualität
Der Beitrag wurde für die neue IMGP-Arbeitssicherheitsseite fachlich und redaktionell überarbeitet. Bei der Beurteilung ergonomischer Belastungen sind immer die konkrete Tätigkeit, die Gefährdungsbeurteilung, eingesetzte Arbeitsmittel und die betrieblichen Bedingungen maßgeblich. Fachinformationen und Regelwerke können aktualisiert werden und sollten bei konkreten betrieblichen Fragestellungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung berücksichtigt werden.
Quellen
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Gefährdungen durch physische Belastung und Leitmerkmalmethoden zur Beurteilung körperlicher Belastungen
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Manuelles Heben, Halten und Tragen – Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode
- Gesetze im Internet: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit (Lastenhandhabungsverordnung – LasthandhabV), insbesondere §§ 1 und 2 sowie Anhang
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): DGUV Information 209-098 „Mensch und Arbeitsplatz – Wegweiser ergonomische Arbeitsgestaltung“
- Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA): Fachinformationen Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): DGUV Information 208-062 „Mensch und Arbeitsplatz – Auswahl und Einsatz von Exoskeletten“
