Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
Erfassen Sie zunächst die Betriebsbereiche, Arbeitsplätze und Tätigkeiten, für die die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird. Dazu können beispielsweise Maschinenarbeitsplätze, Montagebereiche, Lackierbereiche, Lagerflächen oder Arbeiten auf Baustellen gehören. Berücksichtigen Sie außerdem besondere Personengruppen und unterschiedliche Arbeitssituationen.