Anschlagen von Lasten & Kransicherheit

Anschläger Schulung: Kranlasten sicher anschlagen und transportieren

Aktualisiert am 07.09.2026 Fachlich geprüft Prüfung: 24/06/2026
Anschläger Schulung – Beschäftigter mit Schutzhelm und Warnweste vor einem Kranfahrzeug
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Kurzantwort

Eine Anschläger Schulung vermittelt Beschäftigten, wie Kranlasten sicher angeschlagen, aufgenommen, transportiert und abgesetzt werden. Dazu gehören die Auswahl geeigneter Anschlagmittel, die Beurteilung von Gewicht und Schwerpunkt, Tragfähigkeiten, Anschlagarten, Sichtkontrollen, eindeutige Kommunikation mit dem Kranführer und das Verhalten im Gefahrenbereich. Grundlage für den betrieblichen Einsatz sind die Gefährdungsbeurteilung, eine geeignete Qualifikation und die Unterweisung für die tatsächlich ausgeführten Tätigkeiten.

Eine Anschläger Schulung bereitet Beschäftigte darauf vor, Lasten für Krantransporte sicher anzuschlagen, den Hebevorgang vorzubereiten und eindeutig mit dem Kranführer zusammenzuarbeiten. Fehler beim Anschlagen können schwerwiegende Folgen haben: Lasten können verrutschen, Anschlagmittel überlastet werden oder Personen in den Gefahrenbereich einer schwebenden Last geraten.

Deshalb reicht es nicht aus, lediglich einen Haken an einer Last zu befestigen. Anschläger müssen unter anderem Gewicht, Schwerpunkt, Anschlagpunkte, Anschlagart, Tragfähigkeit und Zustand der verwendeten Anschlagmittel beurteilen können.

Was macht ein Anschläger?

Ein Anschläger verbindet eine zu hebende Last mit dem Lastaufnahmemittel beziehungsweise dem Kranhaken und wirkt damit unmittelbar an einem sicheren Hebevorgang mit.

Zu den typischen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Last und Transportaufgabe beurteilen,
  • Gewicht und Schwerpunkt berücksichtigen,
  • geeignete Anschlagpunkte auswählen,
  • passende Anschlagmittel auswählen,
  • Tragfähigkeit und Anschlagart berücksichtigen,
  • Anschlagmittel vor der Verwendung kontrollieren,
  • Last gegen unbeabsichtigtes Lösen oder Verrutschen sichern,
  • mit dem Kranführer eindeutig kommunizieren,
  • den Gefahrenbereich beachten,
  • Last kontrolliert absetzen und Anschlagmittel lösen.

Warum ist eine Anschläger Schulung wichtig?

Beim Anschlagen von Lasten können hohe Kräfte auftreten. Bereits eine falsch eingeschätzte Last, ein ungeeigneter Anschlagpunkt oder ein falscher Neigungswinkel kann dazu führen, dass Anschlagmittel überlastet werden oder die Last ihre stabile Lage verliert.

Hinzu kommen Gefährdungen durch:

  • pendelnde Lasten,
  • herabfallende Lasten,
  • Quetsch- und Scherstellen,
  • beschädigte Anschlagmittel,
  • unklare Kommunikation,
  • Personen im Gefahrenbereich,
  • ungeeignete Anschlagarten.

Eine praxisnahe Anschläger Schulung vermittelt deshalb nicht nur Fachwissen über Anschlagmittel, sondern auch das sichere Verhalten während des gesamten Hebevorgangs.

Wer darf Kranlasten anschlagen?

Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Beschäftigte, die Lasten anschlagen, für diese Aufgabe geeignet und ausreichend qualifiziert beziehungsweise unterwiesen sind.

Welche Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten erforderlich sind, hängt von den eingesetzten Kranen, Anschlagmitteln, Lasten und betrieblichen Bedingungen ab.

Eine Anschläger Schulung sollte deshalb immer Theorie und praktische Übungen miteinander verbinden.

Welche Inhalte gehören in eine Anschläger Schulung?

Eine praxisorientierte Anschläger Schulung sollte den vollständigen Ablauf eines Hebevorgangs behandeln.

Typische Inhalte sind:

  • Aufgaben und Verantwortung des Anschlägers,
  • Gefährdungen beim Krantransport,
  • Gewicht und Schwerpunkt einer Last,
  • Auswahl geeigneter Anschlagpunkte,
  • Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel,
  • Tragfähigkeiten und Neigungswinkel,
  • Anschlagarten,
  • Sichtkontrolle vor der Verwendung,
  • Ablegekriterien beschädigter Anschlagmittel,
  • Verständigung mit dem Kranführer,
  • Verhalten im Gefahrenbereich,
  • sicheres Absetzen und Lösen der Last.

Gewicht und Schwerpunkt richtig beurteilen

Vor dem Anschlagen muss bekannt sein, welche Masse die Last besitzt und wo sich ihr Schwerpunkt befindet.

Diese Informationen können beispielsweise aus:

  • Kennzeichnungen,
  • Zeichnungen,
  • technischen Unterlagen,
  • Herstellerinformationen oder
  • geeigneten Berechnungen

ermittelt werden.

Ist das Gewicht nicht zuverlässig bekannt, darf es nicht einfach geschätzt werden. Eine falsche Einschätzung kann zur Überlastung von Kran, Anschlagmitteln oder Anschlagpunkten führen.

Warum der Schwerpunkt der Last entscheidend ist

Die Lage des Schwerpunkts beeinflusst unmittelbar, wie sich eine Last beim Anheben verhält.

Wird eine Last ungünstig angeschlagen, kann sie beim Anheben:

  • kippen,
  • sich drehen,
  • unerwartet pendeln oder
  • aus dem Anschlagmittel rutschen.

Anschlagpunkte und Anschlagmittel müssen deshalb so gewählt werden, dass die Last beim Hebevorgang möglichst stabil bleibt.

Welche Anschlagmittel gibt es?

Je nach Last und Einsatzbereich kommen unterschiedliche Anschlagmittel in Betracht.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Anschlagketten,
  • Drahtseile,
  • Faserseile,
  • Hebebänder,
  • Rundschlingen.

Daneben gibt es Lastaufnahmemittel wie beispielsweise bestimmte Klemmen, Traversen oder andere Einrichtungen, die zwischen Kran und Last eingesetzt werden können.

Die Auswahl muss immer zur konkreten Last und zum vorgesehenen Einsatz passen.

Anschlagmittel richtig auswählen

Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, dass Lastaufnahme- und Anschlagmittel unter anderem entsprechend der zu handhabenden Last, der Anschlagpunkte, der Einhakvorrichtungen, der Witterungsbedingungen und der Art des Anschlagens ausgewählt werden.

Vor der Auswahl sollten deshalb insbesondere folgende Fragen geklärt werden:

  • Wie schwer ist die Last?
  • Wo liegt ihr Schwerpunkt?
  • Welche Anschlagpunkte stehen zur Verfügung?
  • Welche Anschlagart wird verwendet?
  • Welche Neigungswinkel entstehen?
  • Gibt es scharfe Kanten?
  • Welche Temperaturen oder Umgebungsbedingungen bestehen?
  • Welche Herstellerangaben gelten für das Anschlagmittel?

Tragfähigkeit und Neigungswinkel beachten

Die zulässige Tragfähigkeit eines Anschlagmittels hängt nicht nur von seiner grundsätzlichen Belastbarkeit ab.

Bei mehrsträngigen Anschlagmitteln können insbesondere Anschlagart und Neigungswinkel einen erheblichen Einfluss auf die tatsächlich auftretenden Kräfte haben.

Mit zunehmendem Neigungswinkel können die Kräfte in den einzelnen Strängen deutlich steigen.

Deshalb dürfen zulässige Tragfähigkeiten nicht pauschal übertragen werden. Kennzeichnung, Tragfähigkeitstabellen und Herstellerinformationen müssen berücksichtigt werden.

Scharfe Kanten und Anschlagmittel

Scharfe oder ungünstige Kanten können Anschlagmittel erheblich beschädigen.

Besonders Hebebänder, Rundschlingen und Seile können durch eine ungeeignete Kantenführung geschädigt werden.

Je nach Situation können geeignete Kantenschutzmaßnahmen erforderlich sein.

Auch dabei müssen die Herstellerinformationen des verwendeten Anschlagmittels berücksichtigt werden.

Anschlagmittel vor jeder Verwendung kontrollieren

Vor der Verwendung sollten Anschlagmittel auf erkennbare Schäden und ihre Einsatzfähigkeit kontrolliert werden.

Je nach Anschlagmittel ist beispielsweise auf folgende Punkte zu achten:

  • Verformungen,
  • Risse,
  • Korrosion,
  • Verschleiß,
  • beschädigte Kettenglieder,
  • Drahtbrüche,
  • Schnitte oder Beschädigungen an textilen Anschlagmitteln,
  • defekte Haken oder Sicherungen,
  • fehlende oder nicht lesbare Kennzeichnungen.

Bestehen Zweifel an der sicheren Verwendung, darf das Anschlagmittel nicht einfach weiter benutzt werden.

Ablegereife Anschlagmittel konsequent aussondern

Anschlagmittel besitzen je nach Bauart konkrete Ablegekriterien. Werden diese erreicht, dürfen sie für den vorgesehenen Hebevorgang nicht mehr verwendet werden.

Beschädigte oder ablegereife Anschlagmittel sollten eindeutig gekennzeichnet und der weiteren Benutzung entzogen werden.

Eigenmächtige Reparaturen oder Veränderungen sind zu vermeiden, sofern sie nicht nach dafür vorgesehenen Verfahren und Herstellerangaben durchgeführt werden.

Last richtig anschlagen

Beim Anschlagen muss sichergestellt werden, dass die Last während des gesamten Hebevorgangs sicher gehalten wird.

Insbesondere muss verhindert werden, dass:

  • die Last aus dem Anschlagmittel rutscht,
  • sich Anschlagmittel unbeabsichtigt lösen,
  • ein Haken unbeabsichtigt aushängt,
  • einzelne Stränge unzulässig belastet werden,
  • die Last beim Anheben unkontrolliert kippt.

Die verwendete Anschlagart muss deshalb zur Form, Masse und Beschaffenheit der Last passen.

Probeheben vor dem eigentlichen Transport

Vor einem vollständigen Krantransport kann es sinnvoll sein, die Last zunächst vorsichtig nur geringfügig anzuheben.

Dabei kann überprüft werden, ob:

  • die Last stabil hängt,
  • der Schwerpunkt richtig berücksichtigt wurde,
  • die Anschlagmittel gleichmäßig belastet werden,
  • nichts verrutscht,
  • die Anschlagpunkte geeignet sind.

Erst wenn die Last sicher hängt, sollte der eigentliche Transport fortgesetzt werden.

Gefahrenbereich beim Krantransport

Eine der wichtigsten Regeln beim Krantransport betrifft den Gefahrenbereich.

Beschäftigte dürfen sich nicht unnötig im Bereich einer schwebenden oder bewegten Last aufhalten.

Besonders gefährlich sind Situationen, in denen Personen zwischen einer Last und festen Bauteilen, Maschinen oder Wänden eingeklemmt werden könnten.

Anschläger sollten deshalb immer einen sicheren Standort und einen möglichen Rückzugsweg berücksichtigen.

Lasten niemals unkontrolliert über Personen führen

Der Transport von Lasten über Beschäftigten stellt eine erhebliche Gefährdung dar und muss durch die betriebliche Planung und geeignete Schutzmaßnahmen vermieden beziehungsweise entsprechend den geltenden Anforderungen organisiert werden.

Auch Personen, die nicht unmittelbar am Hebevorgang beteiligt sind, müssen aus dem Gefahrenbereich herausgehalten werden.

Kommunikation zwischen Anschläger und Kranführer

Anschläger und Kranführer müssen während des Hebevorgangs eindeutig miteinander kommunizieren können.

Dafür können je nach Arbeitsumgebung beispielsweise genutzt werden:

  • festgelegte Handzeichen,
  • Funkverbindungen,
  • andere eindeutig vereinbarte Kommunikationsmittel.

Wichtig ist, dass Signale eindeutig verstanden werden und klar geregelt ist, wer Anweisungen zum Hebevorgang geben darf.

Wann wird ein Einweiser benötigt?

Kann der Kranführer die Last oder den gesamten Transportweg nicht ausreichend beobachten, muss eine geeignete Organisation sicherstellen, dass der Hebevorgang trotzdem sicher gesteuert werden kann.

Die Betriebssicherheitsverordnung sieht dafür bei nicht geführten Lasten unter anderem die Einweisung durch einen anderen Beschäftigten vor, wenn der Bediener den gesamten Lastweg weder direkt noch mit Zusatzgeräten beobachten kann.

Anschlagmittel richtig lagern

Anschlag- und Lastaufnahmemittel müssen so aufbewahrt werden, dass sie nicht beschädigt und ihre Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt werden.

Dazu können je nach Ausführung gehören:

  • trockene und saubere Lagerung,
  • Schutz vor aggressiven Chemikalien,
  • Schutz vor mechanischer Beschädigung,
  • geordnete Aufbewahrung,
  • Trennung beschädigter Anschlagmittel von einsatzfähigen Mitteln.

Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln

Neben der Kontrolle vor der Verwendung können wiederkehrende Prüfungen erforderlich sein.

Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt für Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind und dadurch Beschäftigte gefährden können, wiederkehrende Prüfungen durch eine zur Prüfung befähigte Person.

Prüfart, Prüfumfang und Prüffristen werden auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und der einschlägigen Anforderungen festgelegt.

Macht eine Anschläger Schulung automatisch zur befähigten Person?

Nein. Eine Anschläger Schulung und die Qualifikation zur Prüfung befähigten Person sind zwei unterschiedliche Dinge.

Die Anschläger Schulung qualifiziert für die sichere Durchführung der entsprechenden betrieblichen Anschlagtätigkeiten.

Eine zur Prüfung befähigte Person muss dagegen nach Betriebssicherheitsverordnung aufgrund ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnah ausgeübten beruflichen Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung des jeweiligen Arbeitsmittels verfügen.

Eine einzelne Anschläger Schulung allein erfüllt diese Voraussetzungen daher nicht automatisch.

Wie oft müssen Anschläger unterwiesen werden?

Beschäftigte müssen vor der entsprechenden Tätigkeit ausreichend über Gefährdungen und erforderliche Schutzmaßnahmen unterwiesen werden.

Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst und erforderlichenfalls wiederholt werden. Nach DGUV Vorschrift 1 sind Unterweisungen mindestens einmal jährlich zu wiederholen.

Zusätzliche Unterweisungen können erforderlich sein, wenn beispielsweise:

  • neue Anschlagmittel eingesetzt werden,
  • sich Kran oder Arbeitsverfahren ändern,
  • neue Lastarten hinzukommen,
  • Unfälle oder Beinaheunfälle auftreten,
  • Fehlanwendungen beobachtet werden.

Typische Fehler beim Anschlagen von Kranlasten

1. Das Gewicht der Last wird nur geschätzt

Eine Fehleinschätzung kann Kran und Anschlagmittel überlasten.

2. Der Schwerpunkt wird nicht berücksichtigt

Die Last kann beim Anheben kippen oder sich unkontrolliert drehen.

3. Neigungswinkel werden unterschätzt

Dadurch können einzelne Stränge deutlich stärker belastet werden als angenommen.

4. Beschädigte Anschlagmittel werden weiterverwendet

Erkennbare Schäden und Ablegekriterien müssen ernst genommen werden.

5. Beschäftigte bleiben im Gefahrenbereich

Besonders zwischen bewegter Last und festen Bauteilen besteht eine erhebliche Quetschgefahr.

6. Kommunikation ist nicht eindeutig

Widersprüchliche oder unklare Signale können Fehlbewegungen des Krans verursachen.

7. Anschläger und Prüfer werden gleichgesetzt

Die Berechtigung zum sicheren Anschlagen von Lasten macht eine Person nicht automatisch zur Prüfung befähigten Person für Anschlagmittel.

Anschläger Schulung praxisnah gestalten

Eine gute Anschläger Schulung sollte theoretisches Wissen direkt mit praktischen Übungen verbinden.

Ein sinnvoller Ablauf kann beispielsweise sein:

  1. Gefährdungen beim Krantransport erläutern,
  2. Lastgewicht und Schwerpunkt beurteilen,
  3. geeignete Anschlagmittel auswählen,
  4. Tragfähigkeiten und Anschlagarten besprechen,
  5. Anschlagmittel praktisch kontrollieren,
  6. Last richtig anschlagen,
  7. Probeheben durchführen,
  8. Kommunikation mit dem Kranführer üben,
  9. Gefahrenbereich und sichere Standorte beurteilen,
  10. Last kontrolliert absetzen und Anschlagmittel sicher lösen.

Anschläger Schulung in die Gefährdungsbeurteilung einbinden

Eine Anschläger Schulung ist nur ein Bestandteil eines sicheren Kranbetriebs.

Die Gefährdungsbeurteilung muss unter anderem berücksichtigen:

  • eingesetzte Krane,
  • typische Lasten,
  • Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel,
  • Transportwege,
  • gleichzeitig ausgeführte Tätigkeiten,
  • Gefahrenbereiche,
  • Qualifikation der beteiligten Beschäftigten,
  • Prüfung und Zustand der Arbeitsmittel.

Anschläger Schulung mit IMGP praxisnah umsetzen

Eine Anschläger Schulung sollte sich an den tatsächlichen Hebevorgängen und Arbeitsbedingungen des Betriebs orientieren. Entscheidend ist, dass Beschäftigte Lasten nicht nur theoretisch beurteilen, sondern Auswahl, Kontrolle, Anschlagen und Kommunikation auch praktisch beherrschen.

IMGP unterstützt Unternehmen mit Schulungen und Präventionsprogrammen sowie bei der Gefährdungsbeurteilung und sicheren Organisation betrieblicher Arbeitsabläufe. Inhalte können dabei an die tatsächlich eingesetzten Arbeitsmittel, Lasten und betrieblichen Bedingungen angepasst werden.

Expertentipp Florian Strauss

Florians Praxistipp zur Anschläger Schulung

Beginnen Sie einen Hebevorgang nie mit der Frage: „Welche Kette nehmen wir?“ Zuerst müssen Gewicht, Schwerpunkt, Anschlagpunkte und Transportweg klar sein. Erst danach lässt sich beurteilen, welches Anschlagmittel und welche Anschlagart geeignet sind. Ein kurzes kontrolliertes Probeheben zeigt anschließend, ob die Last tatsächlich so hängt wie geplant.

Hinweise zur Aktualität

Der Beitrag wurde fachlich und redaktionell auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 209-013 „Anschläger“ überarbeitet. Welche Qualifikation, Anschlagmittel, Prüfungen und Schutzmaßnahmen erforderlich sind, hängt von den eingesetzten Arbeitsmitteln, Lasten und betrieblichen Bedingungen ab. Herstellerinformationen, Gefährdungsbeurteilung und einschlägige Regelwerke sollten bei der konkreten Umsetzung berücksichtigt werden.

Quellen

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