Eine gute Arbeitsschutzunterweisung soll nicht nur durchgeführt und dokumentiert werden. Sie soll Beschäftigte in die Lage versetzen, Gefährdungen zu erkennen, Schutzmaßnahmen zu verstehen und sich im täglichen Arbeitsablauf sicher zu verhalten.
Genau deshalb orientieren wir unsere Jahresunterweisungen an den tatsächlichen Bedingungen Ihres Betriebs. Maschinen, Arbeitsmittel, Gefahrstoffe, Verkehrswege, persönliche Schutzausrüstung und typische Arbeitsabläufe können ebenso Bestandteil sein wie konkrete Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr.
Besonders in Schreinereien, Tischlereien, Handwerks- und Produktionsbetrieben entstehen viele Gefährdungen unmittelbar aus der täglichen Arbeit. Wer eine Formatkreissäge, Fräse oder andere Arbeitsmittel tatsächlich kennt, kann Sicherheitsregeln anders vermitteln als jemand, der ausschließlich mit allgemeinen Schulungsunterlagen arbeitet.
Florian Strauss verbindet seine Erfahrung als gelernter Schreiner und Dipl.-Ing. Holztechnik mit seiner Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit. Dadurch können technische Zusammenhänge verständlich erklärt und Arbeitsschutzmaßnahmen direkt mit der betrieblichen Praxis verbunden werden.
Unterweisungen müssen außerdem zum jeweiligen Arbeitsplatz und Aufgabenbereich passen. Das Arbeitsschutzgesetz verlangt eine ausreichende und angemessene Unterweisung; die DGUV Vorschrift 1 sieht erforderlichenfalls Wiederholungen und mindestens eine jährliche Unterweisung vor. Zusätzliche Unterweisungen können beispielsweise bei Änderungen von Aufgaben, Arbeitsmitteln oder Technologien erforderlich sein.