Gehörschutz im Arbeitsschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Schutzes vor gesundheitsschädlichem Lärm. Besonders in Schreinereien, Tischlereien, Sägewerken, Werkstätten und Produktionsbetrieben können Maschinen und Arbeitsverfahren Lärmpegel erzeugen, die das Gehör dauerhaft schädigen.
Persönlicher Gehörschutz ist jedoch nicht die erste Maßnahme. Zunächst muss geprüft werden, ob Lärm an seiner Entstehungsquelle vermieden oder durch technische und organisatorische Maßnahmen reduziert werden kann. Erst wenn danach weiterhin eine relevante Lärmexposition besteht, kommt geeigneter Gehörschutz ergänzend zum Einsatz.
Wann ist Gehörschutz im Arbeitsschutz erforderlich?
Für die Beurteilung von Lärm am Arbeitsplatz sind insbesondere der Tages-Lärmexpositionspegel und der Spitzenschalldruckpegel relevant.
Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung unterscheidet zwei Auslösewerte:
- unterer Auslösewert: 80 dB(A) Tages-Lärmexpositionspegel beziehungsweise 135 dB(C) Spitzenschalldruckpegel,
- oberer Auslösewert: 85 dB(A) Tages-Lärmexpositionspegel beziehungsweise 137 dB(C) Spitzenschalldruckpegel.
Bei der Beurteilung dieser Auslösewerte wird die dämmende Wirkung eines getragenen Gehörschutzes nicht berücksichtigt.
Was gilt ab 80 dB(A)?
Werden die unteren Auslösewerte trotz bereits umgesetzter Lärmminderungsmaßnahmen erreicht oder überschritten, muss der Arbeitgeber geeigneten persönlichen Gehörschutz bereitstellen.
Zusätzlich sind unter anderem Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten sowie arbeitsmedizinische Vorsorgeangebote zu berücksichtigen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass bei 80 dB(A) automatisch jede Person unabhängig von Tätigkeit und Expositionsdauer dauerhaft denselben Gehörschutz tragen muss. Entscheidend ist die tatsächliche Exposition aus der Gefährdungsbeurteilung.
Was gilt ab 85 dB(A)?
Werden die oberen Auslösewerte erreicht oder überschritten, muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Beschäftigten den bereitgestellten Gehörschutz bestimmungsgemäß verwenden.
Außerdem müssen entsprechende Lärmbereiche gekennzeichnet und, soweit technisch möglich, abgegrenzt werden.
Der Gehörschutz muss so ausgewählt sein, dass die auf das Gehör einwirkende Lärmexposition ausreichend reduziert wird.
Warum Lärm am Arbeitsplatz so gefährlich ist
Lärm kann das Gehör dauerhaft schädigen. Besonders problematisch ist, dass sich eine lärmbedingte Hörminderung häufig schleichend entwickelt und von den Betroffenen zunächst kaum bemerkt wird.
Mögliche Folgen einer langfristig hohen Lärmexposition können sein:
- dauerhafte Hörminderung,
- Schwierigkeiten beim Sprachverstehen,
- Ohrgeräusche wie Tinnitus,
- erhöhte Beanspruchung und Ermüdung,
- Probleme bei der Wahrnehmung von Warnsignalen.
Bereits entstandene lärmbedingte Hörschäden lassen sich häufig nicht vollständig rückgängig machen. Prävention hat deshalb einen besonders hohen Stellenwert.
Gehörschutz ersetzt keine Lärmminderung
Persönlicher Gehörschutz darf nicht dazu führen, dass vermeidbare Lärmquellen unverändert bestehen bleiben.
Bei der Auswahl von Maßnahmen gilt grundsätzlich eine Rangfolge.
Zunächst sollte geprüft werden, ob:
- leisere Maschinen oder Arbeitsverfahren eingesetzt werden können,
- Lärm direkt an der Entstehungsstelle reduziert werden kann,
- Maschinen gekapselt oder räumlich getrennt werden können,
- Schwingungen und Körperschall reduziert werden können,
- Aufenthaltszeiten in Lärmbereichen begrenzt werden können,
- Arbeitsplätze räumlich anders organisiert werden können.
Erst für die verbleibende Lärmexposition wird persönlicher Gehörschutz eingesetzt.
Wie wird die Lärmexposition beurteilt?
Die Grundlage bildet die Gefährdungsbeurteilung.
Dabei sollten unter anderem folgende Punkte betrachtet werden:
- Lärmpegel der eingesetzten Maschinen und Arbeitsverfahren,
- Dauer der jeweiligen Tätigkeit,
- Häufigkeit lärmintensiver Arbeiten,
- Spitzenschallereignisse,
- gleichzeitiger Betrieb mehrerer Maschinen,
- Arbeitsorganisation und Aufenthaltsdauer,
- besonders gefährdete Beschäftigtengruppen.
Lässt sich nicht sicher feststellen, ob die Auslösewerte eingehalten werden, muss die Lärmexposition durch geeignete Messungen ermittelt werden.
Welche Arten von Gehörschutz gibt es?
Für unterschiedliche Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen stehen verschiedene Gehörschutzarten zur Verfügung.
Zu den wichtigsten gehören:
- Kapselgehörschützer,
- Gehörschutzstöpsel,
- Gehörschutzotoplastiken,
- Gehörschutz mit elektronischen Zusatzfunktionen.
Keine dieser Bauarten ist automatisch für jeden Arbeitsplatz die beste Lösung. Entscheidend sind Schutzwirkung, Tragekomfort, Arbeitsumgebung und individuelle Voraussetzungen.
Kapselgehörschützer
Kapselgehörschützer umschließen das Ohr vollständig und sind besonders einfach an- und abzulegen.
Sie eignen sich unter anderem für:
- wechselnde Tätigkeiten mit und ohne Lärm,
- kurze Aufenthalte in Lärmbereichen,
- Arbeitsplätze, an denen Gehörschutz häufig auf- und abgesetzt werden muss.
Je nach Modell können sie beispielsweise mit Kopfbügel, Nackenbügel oder als Helm-Kapsel-Kombination ausgeführt sein.
Gehörschutzstöpsel
Gehörschutzstöpsel werden im Gehörgang getragen.
Es gibt unter anderem:
- vor Gebrauch zu formende Schaumstoffstöpsel,
- vorgeformte Mehrwegstöpsel,
- Stöpsel mit Verbindungsschnur,
- Bügelgehörschutz.
Für eine zuverlässige Schutzwirkung ist das richtige Einsetzen besonders wichtig.
Ein schlecht eingesetzter Stöpsel kann wesentlich weniger Schutz bieten als der auf der Verpackung angegebene Dämmwert erwarten lässt.
Gehörschutzotoplastiken
Otoplastiken werden individuell an den Gehörgang angepasst.
Sie können besonders bei längerer täglicher Tragedauer eine komfortable Lösung darstellen und mit unterschiedlichen Filtern auf die jeweilige Lärmsituation abgestimmt werden.
Bei Gehörschutzotoplastiken ist eine regelmäßige Funktionskontrolle wichtig, damit die vorgesehene Schutzwirkung erhalten bleibt.
Gehörschutz mit elektronischen Zusatzfunktionen
Moderne Gehörschützer können zusätzliche elektronische Funktionen besitzen.
Dazu gehören beispielsweise:
- pegelabhängige Dämmung,
- Kommunikationssysteme,
- aktive Geräuschkompensation,
- Signalübertragung,
- begrenzte Audio-Wiedergabe.
Solche Zusatzfunktionen können bei bestimmten Tätigkeiten sinnvoll sein, müssen aber zur Gefährdungsbeurteilung passen.
Besonders wichtig ist, dass Warnsignale und sicherheitsrelevante Kommunikation weiterhin zuverlässig wahrgenommen werden können.
Wie viel Schalldämmung braucht ein Gehörschutz?
Ein Gehörschutz sollte ausreichend, aber nicht unnötig stark dämmen.
Zu geringe Dämmung schützt das Gehör nicht ausreichend. Eine deutlich zu hohe Dämmung kann dagegen Kommunikation und Wahrnehmung von Warnsignalen erschweren und dazu führen, dass Beschäftigte den Gehörschutz weniger akzeptieren.
Die Auswahl sollte deshalb auf Grundlage der tatsächlichen Lärmexposition erfolgen.
Warum Tragezeiten so wichtig sind
Die Schutzwirkung eines Gehörschutzes hängt wesentlich davon ab, ob er während der gesamten relevanten Lärmexposition getragen wird.
Kurze Tragepausen können die effektive Schutzwirkung deutlich verringern.
Deshalb sollte der ausgewählte Gehörschutz so komfortabel und praktisch sein, dass Beschäftigte ihn über den erforderlichen Zeitraum zuverlässig tragen können.
Gehörschutz und andere PSA kombinieren
In vielen Betrieben wird Gehörschutz gemeinsam mit weiterer persönlicher Schutzausrüstung getragen.
Dazu können gehören:
- Schutzhelm,
- Schutzbrille,
- Gesichtsschutz,
- Atemschutz.
Die einzelnen Komponenten dürfen sich gegenseitig nicht in ihrer Schutzwirkung beeinträchtigen.
Bei Kapselgehörschutz können beispielsweise Brillenbügel, Maskenbänder oder andere Teile die Dichtkissen beeinflussen und dadurch die Schalldämmung reduzieren.
Gehörschutz bei Beschäftigten mit Hörminderung
Beschäftigte mit bereits bestehender Hörminderung benötigen besondere Aufmerksamkeit bei der Auswahl von Gehörschutz.
Eine pauschale Versorgung ist hier häufig ungeeignet, weil Kommunikation und Wahrnehmung sicherheitsrelevanter Signale besonders berücksichtigt werden müssen.
Je nach Situation können individuell angepasste Lösungen und eine arbeitsmedizinische Beratung erforderlich sein.
Gehörschutz in Schreinerei und Holzverarbeitung
In Schreinereien, Tischlereien, Sägewerken und anderen holzverarbeitenden Betrieben treten zahlreiche lärmintensive Tätigkeiten auf.
Typische Lärmquellen können sein:
- Kreissägen,
- Abrichthobel- und Dickenhobelmaschinen,
- Fräsmaschinen,
- Schleifmaschinen,
- Druckluftwerkzeuge,
- Absaug- und Förderanlagen,
- Handmaschinen,
- gleichzeitig betriebene Produktionsmaschinen.
Die Lärmbelastung sollte deshalb nicht nur für einzelne Maschinen betrachtet werden. Entscheidend ist die gesamte Exposition während eines Arbeitstages.
Unterweisung zur richtigen Verwendung von Gehörschutz
Beschäftigte müssen wissen, warum und wie Gehörschutz verwendet werden muss.
Die Unterweisung sollte unter anderem behandeln:
- Gefahren durch Lärm,
- vorhandene Lärmbereiche,
- Auswahl des bereitgestellten Gehörschutzes,
- korrektes Einsetzen oder Aufsetzen,
- richtigen Sitz,
- Grenzen der Schutzwirkung,
- Reinigung und Lagerung,
- Erkennen von Beschädigungen,
- Verhalten bei Problemen oder Unverträglichkeiten.
Bei persönlicher Schutzausrüstung können praktische Übungen erforderlich sein, damit Beschäftigte die korrekte Benutzung tatsächlich beherrschen.
Gehörschutz kontrollieren und pflegen
Der Zustand des bereitgestellten Gehörschutzes sollte regelmäßig überprüft werden.
Bei Kapselgehörschützern sollten beispielsweise Dichtkissen, Bügel und Kapseln betrachtet werden.
Bei wiederverwendbaren Stöpseln und Otoplastiken sind Hygiene, Verschleiß und Passform wichtig.
Beschädigter oder nicht mehr geeigneter Gehörschutz sollte rechtzeitig ersetzt werden.
Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Lärm
Auch die arbeitsmedizinische Vorsorge spielt beim Lärmschutz eine Rolle.
Bei Überschreitung der unteren Auslösewerte ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen Angebotsvorsorge vorzusehen.
Werden die oberen Auslösewerte erreicht oder überschritten, ist Pflichtvorsorge erforderlich.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge ersetzt jedoch weder technische Lärmminderung noch geeigneten Gehörschutz.
7 typische Fehler beim Gehörschutz im Arbeitsschutz
1. Der Betrieb verteilt einfach den stärksten verfügbaren Gehörschutz
Eine Überdämmung kann Kommunikation und Warnsignalwahrnehmung unnötig erschweren.
2. Lärm wird nur nach subjektivem Empfinden beurteilt
Ob ein Geräusch störend wirkt, sagt wenig darüber aus, ob die gesetzlichen Auslösewerte eingehalten werden.
3. Gehörschutz wird als Ersatz für technische Maßnahmen verwendet
Lärm sollte zunächst möglichst an seiner Quelle reduziert werden.
4. Beschäftigte setzen Stöpsel falsch ein
Dadurch kann die tatsächliche Schutzwirkung deutlich geringer ausfallen.
5. Tragepausen werden unterschätzt
Auch kurze Zeiten ohne Gehörschutz in einem starken Lärmbereich können die Gesamtwirkung erheblich verschlechtern.
6. Weitere PSA beeinträchtigt den Gehörschutz
Brillenbügel, Masken oder nicht kompatibles Zubehör können insbesondere bei Kapselgehörschutz die Abdichtung verschlechtern.
7. Der Zustand des Gehörschutzes wird nicht kontrolliert
Verschlissene Dichtkissen, beschädigte Stöpsel oder schlecht sitzende Otoplastiken können die Schutzwirkung reduzieren.
Gehörschutz im Arbeitsschutz systematisch organisieren
Ein sinnvoller betrieblicher Ablauf kann folgendermaßen aussehen:
- Lärmquellen und Tätigkeiten erfassen,
- Lärmexposition im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung beurteilen,
- bei Bedarf Messungen durchführen,
- technische Möglichkeiten zur Lärmminderung prüfen,
- organisatorische Maßnahmen festlegen,
- verbleibende Lärmexposition bewerten,
- geeigneten Gehörschutz auswählen,
- Kombination mit weiterer PSA prüfen,
- Beschäftigte unterweisen und die richtige Benutzung praktisch vermitteln,
- Zustand und Wirksamkeit regelmäßig überprüfen.
Gehörschutz im Arbeitsschutz mit IMGP richtig einbinden
Gehörschutz im Arbeitsschutz ist nur ein Bestandteil eines wirksamen Lärmschutzkonzepts. Entscheidend ist, Lärmquellen zunächst technisch und organisatorisch zu reduzieren und den verbleibenden Schutzbedarf aus der Gefährdungsbeurteilung abzuleiten.
IMGP unterstützt Unternehmen dabei, Lärmgefährdungen in Gefährdungsbeurteilungen zu berücksichtigen, geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und die richtige Verwendung persönlicher Schutzausrüstung in Unterweisungen und betriebliche Abläufe einzubinden.
Florians Praxistipp zum Gehörschutz im Arbeitsschutz
Wählen Sie Gehörschutz nicht nach dem Motto „je stärker die Dämmung, desto besser“. Er muss die tatsächliche Lärmexposition ausreichend reduzieren und gleichzeitig im Arbeitsalltag tragbar bleiben. Wenn Beschäftigte Warnsignale kaum noch hören oder den Schutz wegen schlechter Passform ständig absetzen, ist die Auswahl nicht praxistauglich.
Hinweise zur Aktualität
Der Beitrag wurde fachlich und redaktionell auf Grundlage der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, der DGUV Regel 112-194 und der 2026 aktualisierten DGUV Information 212-024 überarbeitet. Welche Lärmschutzmaßnahmen und welcher Gehörschutz erforderlich sind, hängt von der tatsächlichen Lärmexposition, den Arbeitsbedingungen und der Gefährdungsbeurteilung ab. Rechtsvorschriften, technische Regeln und Herstellerinformationen sollten in ihrer jeweils aktuellen Fassung berücksichtigt werden.
Quellen
- Gesetze im Internet: Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
- Gesetze im Internet: Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung – § 6 Auslösewerte bei Lärm
- Gesetze im Internet: Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung – § 8 Gehörschutz
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung – TRLV Lärm
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): DGUV Regel 112-194 „Benutzung von Gehörschutz“
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): DGUV Information 212-024 „Gehörschutz in der Praxis“
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Publikationen zum Gehörschutz
- Gesetze im Internet: Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Anhang – Tätigkeiten mit Lärmexposition
