Die sichere Nutzung von Leitern gehört zu den grundlegenden Themen im betrieblichen Arbeitsschutz. Leitern sind schnell verfügbar und werden in Handwerk, Montage, Lager und Produktion häufig eingesetzt. Genau diese alltägliche Verwendung kann jedoch dazu führen, dass die Absturzgefahr unterschätzt wird.
Eine sichere Nutzung von Leitern beginnt deshalb nicht erst beim Aufstellen. Bereits in der Gefährdungsbeurteilung muss geprüft werden, ob eine Leiter für die geplante Tätigkeit geeignet ist oder ob ein sichereres Arbeitsmittel wie ein Gerüst, eine Arbeitsplattform oder eine Hubarbeitsbühne eingesetzt werden sollte.
Sichere Nutzung von Leitern beginnt mit der Gefährdungsbeurteilung
Leitern dürfen nicht allein deshalb verwendet werden, weil sie verfügbar oder schnell aufgestellt sind. Entscheidend sind die konkrete Tätigkeit, die Arbeitshöhe, die Dauer der Verwendung, die Umgebungsbedingungen und die vorhandenen Gefährdungen.
Vor dem Einsatz sollten unter anderem folgende Fragen geklärt werden:
- Welche Arbeit soll durchgeführt werden?
- Wie hoch liegt der Arbeitsplatz?
- Wie lange dauert die Tätigkeit?
- Werden Werkzeuge oder Materialien mitgeführt?
- Kann sich die Person jederzeit sicher festhalten?
- Ist ausreichend Bewegungsfreiheit vorhanden?
- Bestehen Gefährdungen durch Verkehr, Türen oder andere Arbeitsabläufe?
- Wäre ein sichereres Arbeitsmittel verhältnismäßig und praktikabel?
Erst wenn diese Punkte bewertet wurden, lässt sich entscheiden, ob eine Leiter tatsächlich geeignet ist.
Welche Leiter ist für die Tätigkeit geeignet?
Die Leiter muss nach Bauart, Größe und Ausführung zur jeweiligen Tätigkeit passen. Ein falscher Leitertyp kann selbst dann gefährlich sein, wenn die Leiter technisch einwandfrei ist.
Typische Leiterarten sind beispielsweise:
- Stehleitern,
- Anlegeleitern,
- Schiebe- und Mehrzweckleitern,
- Podestleitern,
- Tritte.
Für Arbeiten, bei denen ein längerer sicherer Stand oder größere Bewegungsfreiheit erforderlich ist, können Podestleitern oder andere Arbeitsmittel geeigneter sein als einfache Sprossenleitern.
Leitern als Arbeitsplatz: Welche Grenzen gelten?
Die TRBS 2121 Teil 2 unterscheidet deutlich zwischen einer Leiter als Zugang zu einem höher gelegenen Arbeitsplatz und einer Leiter, von der aus tatsächlich gearbeitet wird.
Als hochgelegener Arbeitsplatz darf eine tragbare Leiter grundsätzlich nur verwendet werden:
- bis zu einer Standhöhe von 2 Metern oder
- bei einer Standhöhe zwischen 2 und 5 Metern nur für zeitweilige Arbeiten.
Als zeitweilig gelten dabei Arbeiten, die einen Zeitraum von zwei Stunden je Arbeitsschicht nicht überschreiten.
Zusätzlich muss die Gefährdungsbeurteilung ergeben, dass die Tätigkeit sicher durchgeführt werden kann und der Einsatz eines anderen, sichereren Arbeitsmittels aufgrund der geringen Gefährdung und kurzen Verwendungsdauer nicht verhältnismäßig ist.
Der Standplatz auf der Leiter darf grundsätzlich nicht höher als 5 Meter über der Aufstellfläche liegen.
Stufen statt Sprossen beim Arbeiten auf Leitern
Bei Arbeiten auf tragbaren Leitern ist ein sicherer Stand besonders wichtig. Die TRBS 2121 Teil 2 verlangt grundsätzlich, dass Beschäftigte mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform stehen.
Das Arbeiten von einer reinen Sprossenleiter ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen vorgesehen. Solche Ausnahmen müssen in der Gefährdungsbeurteilung nachvollziehbar begründet werden.
Leitern standsicher aufstellen
Eine geeignete Leiter kann nur dann sicher verwendet werden, wenn sie korrekt aufgestellt wird.
Wichtige Punkte sind:
- tragfähiger und unbeweglicher Untergrund,
- ausreichend große und ebene Aufstellfläche,
- Schutz gegen Wegrutschen oder Umkippen,
- keine Aufstellung in ungesicherten Verkehrswegen,
- keine Gefährdung durch Türen, Fahrzeuge oder andere Arbeitsmittel,
- geeignete Sicherung bei besonderen Einsatzbedingungen.
Leitern dürfen nicht durch improvisierte Unterlagen wie Kisten, Bretter oder lose Materialien künstlich erhöht oder ausgeglichen werden.
Anlegeleitern richtig aufstellen
Bei Anlegeleitern spielt der Anstellwinkel eine wichtige Rolle. Ein zu steiler Winkel erhöht die Gefahr des Kippens, ein zu flacher Winkel die Gefahr des Wegrutschens.
Als Orientierung nennt die DGUV für Anlegeleitern einen Anstellwinkel von etwa 70 Grad.
Zusätzlich muss das Verrutschen der Leiterfüße verhindert werden, beispielsweise durch Fixierung, geeignete Gleitschutzvorrichtungen oder andere gleichwertige Maßnahmen.
Leitern als Zugang zu höher gelegenen Arbeitsplätzen
Wird eine Leiter als Zugang oder Abgang verwendet, gelten andere Anforderungen als bei Arbeiten von der Leiter.
Nach TRBS 2121 Teil 2 ist die Verwendung als Zugang grundsätzlich zulässig, wenn der zu überwindende Höhenunterschied maximal 5 Meter beträgt und die Gefährdungsbeurteilung den sicheren Einsatz bestätigt.
Wird die Leiter nur sehr selten verwendet, kann unter bestimmten Bedingungen auch ein größerer Höhenunterschied zulässig sein.
Beim Übersteigen auf einen höher gelegenen Arbeitsplatz muss die Leiter mindestens 1 Meter über die Austrittsstelle hinausragen, sofern keine andere sichere Haltemöglichkeit vorhanden ist.
Was ist bei Stehleitern zu beachten?
Stehleitern müssen vollständig geöffnet und vorhandene Spreizsicherungen wirksam sein.
Eine Stehleiter darf nicht einfach zusammengeklappt und wie eine Anlegeleiter verwendet werden, sofern sie dafür nicht ausdrücklich konstruiert ist.
Auch das Übersteigen von einer normalen Stehleiter auf eine andere Ebene ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Seitliches Hinauslehnen vermeiden
Ein häufiger Unfallauslöser ist das zu weite seitliche Hinauslehnen. Dadurch kann sich der Schwerpunkt so weit verlagern, dass die Leiter kippt oder die Person das Gleichgewicht verliert.
Ist der Arbeitsbereich nicht sicher erreichbar, sollte die Leiter umgesetzt oder ein anderes Arbeitsmittel verwendet werden.
Beschäftigte müssen außerdem jederzeit sicher stehen und sich sicher festhalten können. Das Mitführen von Werkzeugen oder Materialien darf den sicheren Halt nicht beeinträchtigen.
Vor jeder Nutzung: Leiter auf offensichtliche Mängel kontrollieren
Vor jeder Verwendung muss die Leiter auf offensichtliche Mängel kontrolliert werden.
Dabei sollte insbesondere auf folgende Punkte geachtet werden:
- beschädigte oder verbogene Holme,
- defekte Stufen oder Sprossen,
- beschädigte Leiterfüße,
- lose oder fehlende Verbindungsteile,
- defekte Gelenke oder Spreizsicherungen,
- Verschmutzungen, die die Rutschfestigkeit beeinträchtigen,
- sonstige erkennbare Veränderungen oder Beschädigungen.
Leitern mit Schäden, die eine sichere Verwendung beeinträchtigen, dürfen nicht weiter benutzt werden.
Wiederkehrende Prüfung von Leitern und Tritten
Neben der Kontrolle vor der Verwendung können wiederkehrende Prüfungen erforderlich sein.
Wenn Leitern Einflüssen ausgesetzt sind, die Schäden verursachen und dadurch Beschäftigte gefährden können, müssen sie nach der Betriebssicherheitsverordnung wiederkehrend durch eine zur Prüfung befähigte Person geprüft werden.
Die konkreten Prüffristen werden nicht pauschal für jeden Betrieb gleich vorgegeben. Sie sind auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und der tatsächlichen Einsatzbedingungen festzulegen.
Dabei können unter anderem Nutzungshäufigkeit, Beanspruchung, Umgebung, Transport und bisherige Prüfergebnisse berücksichtigt werden.
Wann ist eine außerordentliche Prüfung erforderlich?
Nach außergewöhnlichen Ereignissen, die Auswirkungen auf die Sicherheit einer Leiter haben können, kann eine außerordentliche Prüfung erforderlich sein.
Das kann beispielsweise nach einer starken Beschädigung, einem Unfall oder anderen Ereignissen relevant werden, bei denen Zweifel am sicheren Zustand bestehen.
Beschädigte Leitern richtig behandeln
Eine beschädigte Leiter sollte nicht provisorisch weiterverwendet werden.
Sie sollte eindeutig der Nutzung entzogen und so gelagert oder gekennzeichnet werden, dass sie nicht versehentlich wieder eingesetzt wird.
Reparaturen dürfen nur fachgerecht und unter Beachtung der Herstellervorgaben durchgeführt werden. Eigenmächtige Veränderungen können die sichere Funktion der Leiter beeinträchtigen.
Unterweisung zur sicheren Nutzung von Leitern
Beschäftigte müssen wissen, wie die im Betrieb vorhandenen Leitern sicher verwendet werden.
Eine praxisnahe Unterweisung sollte unter anderem folgende Punkte behandeln:
- Auswahl des geeigneten Leitertyps,
- sicheres Aufstellen,
- zulässige Verwendung,
- richtiges Auf- und Absteigen,
- Grenzen der Arbeitshöhe und Nutzungsdauer,
- Verhalten bei erkennbaren Schäden,
- Gefährdungen durch Verkehrswege oder Arbeitsumgebung,
- alternative Arbeitsmittel bei ungeeigneter Leiternutzung.
Entscheidend ist, dass die Unterweisung zu den tatsächlich im Betrieb verwendeten Leitern und Tätigkeiten passt.
7 typische Fehler bei der Nutzung von Leitern
1. Eine Leiter wird verwendet, obwohl ein sichereres Arbeitsmittel erforderlich wäre
Die schnelle Verfügbarkeit einer Leiter ist kein ausreichender Grund für ihren Einsatz. Gerade bei längeren oder anspruchsvolleren Arbeiten kann eine Plattform, ein Gerüst oder eine Hubarbeitsbühne geeigneter sein.
2. Die Leiter ist zu kurz
Wer auf ungeeignete obere Stufen steigt oder sich weit strecken muss, erhöht die Absturzgefahr erheblich.
3. Die Leiter steht auf ungeeignetem Untergrund
Lose, schräge oder rutschige Flächen können zum Verrutschen oder Umkippen führen.
4. Beschäftigte lehnen sich zu weit seitlich hinaus
Statt den Arbeitsbereich durch Strecken zu erreichen, sollte die Leiter umgesetzt werden.
5. Beschädigungen werden ignoriert
Eine beschädigte Stufe, ein defekter Leiterfuß oder eine fehlerhafte Spreizsicherung können unmittelbar die Standsicherheit beeinträchtigen.
6. Kontrollen und Prüfungen werden miteinander verwechselt
Die Sichtkontrolle vor jeder Verwendung ersetzt nicht automatisch eine erforderliche wiederkehrende Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person.
7. Die Gefährdungsbeurteilung wird nicht an die tatsächliche Nutzung angepasst
Ändern sich Tätigkeiten, Einsatzorte, Leiterarten oder Arbeitsbedingungen, sollte geprüft werden, ob die bisherigen Schutzmaßnahmen weiterhin geeignet sind.
Sichere Nutzung von Leitern systematisch organisieren
Ein sinnvoller betrieblicher Ablauf kann folgendermaßen aussehen:
- Tätigkeiten mit Leitern erfassen,
- prüfen, ob ein sichereres Arbeitsmittel eingesetzt werden kann,
- geeignete Leitern und Tritte auswählen,
- Gefährdungen und Schutzmaßnahmen festlegen,
- Beschäftigte unterweisen,
- Kontrolle vor jeder Verwendung sicherstellen,
- erforderliche Prüffristen festlegen,
- wiederkehrende Prüfungen dokumentieren,
- beschädigte Leitern konsequent aussondern.
Sichere Nutzung von Leitern mit IMGP organisieren
Die sichere Nutzung von Leitern umfasst mehr als das richtige Aufstellen. Auswahl, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, regelmäßige Kontrolle und fachgerechte Prüfung müssen sinnvoll zusammenspielen.
IMGP unterstützt Unternehmen dabei, den betrieblichen Umgang mit Leitern und Tritten strukturiert zu organisieren. Dazu gehören Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen sowie die Prüfung von Leitern und Tritten auf Grundlage der tatsächlichen Einsatzbedingungen im Betrieb.
Florians Praxistipp zur sicheren Nutzung von Leitern
Fragen Sie bei jeder Leitertätigkeit zuerst, ob die Leiter wirklich das passende Arbeitsmittel ist. Wenn Beschäftigte längere Zeit arbeiten, beide Hände benötigen oder sich ständig seitlich strecken müssen, ist das oft ein Zeichen dafür, dass eine Plattform, ein Gerüst oder eine andere Lösung geeigneter wäre. Die beste Leiter schützt nicht vor einer ungeeigneten Anwendung.
Hinweise zur Aktualität
Der Beitrag wurde fachlich und redaktionell auf Grundlage der aktuell geltenden Betriebssicherheitsverordnung und der TRBS 2121 Teil 2 überarbeitet. Welche Leiter eingesetzt werden darf, welche Prüfungen erforderlich sind und welche Prüffristen gelten, hängt von der Gefährdungsbeurteilung, der konkreten Tätigkeit und den betrieblichen Einsatzbedingungen ab. Rechtsvorschriften, technische Regeln und Herstellerinformationen sollten bei der konkreten Umsetzung in ihrer jeweils aktuellen Fassung berücksichtigt werden.
Quellen
- Gesetze im Internet: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere Anhang 1 Nummer 3.3 – Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern
- Gesetze im Internet: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1 – Zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen und Verwendung von Leitern
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern“
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): DGUV Information 208-016 „Die Verwendung von Leitern und Tritten“
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Der sichere Umgang mit Leitern
