Eine Brandschutzhelferschulung ist ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Notfallorganisation. Beschäftigte werden dabei darauf vorbereitet, im Brandfall richtig zu reagieren, vorhandene Feuerlöscheinrichtungen sicher einzusetzen und Entstehungsbrände zu bekämpfen, ohne sich selbst zu gefährden.
Arbeitgeber müssen eine ausreichende Anzahl geeigneter Beschäftigter für Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung benennen. Wie viele Brandschutzhelfer erforderlich sind, hängt von der Beschäftigtenzahl, der Brandgefährdung, den betrieblichen Bedingungen und der Organisation des Unternehmens ab.
Was ist ein Brandschutzhelfer?
Brandschutzhelfer sind Beschäftigte, die durch eine fachkundige Unterweisung mit praktischer Übung auf ihre Aufgaben im betrieblichen Brandschutz vorbereitet wurden.
Zu ihren Aufgaben kann insbesondere gehören:
- Entstehungsbrände mit vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen zu bekämpfen, sofern dies ohne Eigengefährdung möglich ist,
- im Brandfall richtig zu reagieren,
- betriebliche Alarmierungs- und Evakuierungsabläufe zu unterstützen,
- die vorhandenen Brandschutzeinrichtungen und betrieblichen Besonderheiten zu kennen.
Brandschutzhelfer ersetzen weder die Feuerwehr noch den betrieblichen Brandschutz insgesamt. Sie sollen vor allem dazu beitragen, dass in der frühen Phase eines Brandereignisses schnell und richtig gehandelt wird.
Ist eine Brandschutzhelferschulung Pflicht?
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, entsprechend der Art der Arbeitsstätte, der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten geeignete Maßnahmen für Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen.
Dazu müssen Beschäftigte benannt werden, die entsprechende Aufgaben übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung dieser Personen müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Beschäftigtenzahl und zu den vorhandenen besonderen Gefahren stehen.
Die Arbeitsstättenregel ASR A2.2 konkretisiert diese Anforderungen für Maßnahmen gegen Brände in Arbeitsstätten und beschreibt unter anderem die Anforderungen an Brandschutzhelfer.
Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?
Bei normaler Brandgefährdung ist nach ASR A2.2 in der Regel ein Anteil von 5 Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausreichend.
Diese Zahl ist jedoch kein pauschaler Wert für jeden Betrieb. Bei erhöhter Brandgefährdung, besonderen betrieblichen Bedingungen oder einer ungünstigen Organisationsstruktur kann eine größere Zahl erforderlich sein.
Außerdem muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass auch tatsächlich ausreichend Brandschutzhelfer anwesend sind. Deshalb sollten unter anderem folgende Faktoren berücksichtigt werden:
- Schichtbetrieb,
- Urlaub,
- Krankheit,
- Außendienst und Montageeinsätze,
- Homeoffice oder wechselnde Anwesenheit,
- räumlich getrennte Betriebsbereiche.
Die erforderliche Zahl sollte deshalb im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und der betrieblichen Brandschutzorganisation festgelegt werden.
Was beinhaltet eine Brandschutzhelferschulung?
Eine vollständige Brandschutzhelferschulung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Die DGUV nennt dabei insbesondere folgende Themen:
- Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes,
- betriebliche Brandschutzorganisation,
- Gefahren durch Brände und Rauch,
- Verhalten im Brandfall,
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen,
- Einsatzgrenzen und Löschtaktik,
- praktischer Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.
Theoretischer Teil
Im theoretischen Teil lernen die Teilnehmenden unter anderem, wie Brände entstehen, welche Gefahren von Feuer und Rauch ausgehen und welche betrieblichen Abläufe im Brandfall einzuhalten sind.
Ebenso wichtig ist die Kenntnis der vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen sowie deren Einsatzmöglichkeiten und Grenzen.
Praktische Löschübung
Zur Ausbildung gehört auch eine praktische Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.
Dabei sollen die Teilnehmenden unter realistischen Bedingungen lernen, einen Feuerlöscher richtig einzusetzen und einen Entstehungsbrand zu bekämpfen, ohne sich selbst zu gefährden.
Ziel ist nicht, Beschäftigte zu Ersatz-Feuerwehrkräften auszubilden. Entscheidend ist vielmehr, dass sie einschätzen können, wann ein Löschversuch noch vertretbar ist und wann der Eigenschutz und die Evakuierung eindeutig Vorrang haben.
Wie lange dauert eine Brandschutzhelferschulung?
Die DGUV Information 205-023 sieht für die allgemeine theoretische Ausbildung üblicherweise zwei Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten vor.
Hinzu kommt die praktische Ausbildung. Für die praktische Löschübung werden in der DGUV Information etwa 5 bis 10 Minuten je teilnehmender Person genannt.
Zusätzlich können betriebs- oder tätigkeitsbezogene Inhalte erforderlich sein. Die tatsächliche Dauer hängt deshalb von der Gruppengröße, den betrieblichen Gefährdungen und den vorhandenen Brandschutzeinrichtungen ab.
Wie oft muss eine Brandschutzhelferschulung wiederholt werden?
Die erforderlichen Wiederholungsabstände sollten sich an der Gefährdungsbeurteilung und den betrieblichen Bedingungen orientieren.
Die DGUV empfiehlt bei normaler Brandgefährdung eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von etwa zwei bis fünf Jahren.
Eine frühere Wiederholung kann beispielsweise sinnvoll oder erforderlich sein, wenn:
- sich die betrieblichen Verhältnisse wesentlich ändern,
- neue Brandgefährdungen hinzukommen,
- andere Feuerlöscheinrichtungen eingesetzt werden,
- die praktische Handlungssicherheit nicht mehr ausreichend gegeben ist.
Brandschutzhelfer müssen den eigenen Betrieb kennen
Eine allgemeine Brandschutzhelferschulung allein reicht nicht für jede betriebliche Situation aus. Die ausgebildeten Beschäftigten müssen zusätzlich mit den konkreten Gegebenheiten ihres Betriebs vertraut sein.
Dazu gehören beispielsweise:
- Standorte der Feuerlöscher,
- Alarmierungswege,
- Flucht- und Rettungswege,
- Sammelstellen,
- besondere Brandgefährdungen,
- betriebliche Zuständigkeiten,
- besondere Feuerlöscheinrichtungen.
Gerade diese betriebliche Einweisung entscheidet darüber, ob die theoretisch und praktisch erworbenen Kenntnisse im Ernstfall tatsächlich angewendet werden können.
Welche Besonderheiten gelten in holzverarbeitenden Betrieben?
In Schreinereien, Tischlereien und anderen holzverarbeitenden Betrieben können besondere Brandgefährdungen bestehen. Holz, Holzstaub, Lacke, Lösemittel, Klebstoffe und andere brennbare Materialien können dazu beitragen, dass sich ein Brand schnell entwickelt oder ausbreitet.
Bei der Gefährdungsbeurteilung und Brandschutzorganisation sollten deshalb unter anderem folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Holzstaub und Staubablagerungen,
- brennbare Werkstoffe und Abfälle,
- Lacke, Lösemittel und andere Gefahrstoffe,
- Absaug- und Filteranlagen,
- elektrische Anlagen und Arbeitsmittel,
- Heißarbeiten und Arbeiten mit Funkenflug,
- Lagerung brennbarer Stoffe,
- Flucht- und Rettungswege.
Die Ausbildung und betriebliche Einweisung der Brandschutzhelfer sollte diese Besonderheiten berücksichtigen.
Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer: Ist das dasselbe?
Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer werden im betrieblichen Alltag teilweise gleichgesetzt. Ihre Aufgaben können sich überschneiden, sind aber nicht automatisch identisch.
Brandschutzhelfer werden insbesondere für den Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen und die Bekämpfung von Entstehungsbränden ausgebildet.
Die Organisation einer Evakuierung umfasst darüber hinaus beispielsweise Alarmierungswege, Räumungsorganisation, besondere Personengruppen und die Kontrolle von Betriebsbereichen.
Welche Aufgaben einzelne Beschäftigte übernehmen sollen, muss deshalb betrieblich eindeutig festgelegt werden.
Brandschutzhelferschulung ersetzt nicht die Unterweisung aller Beschäftigten
Ein häufiger Irrtum ist, dass nur Brandschutzhelfer im Brandschutz unterwiesen werden müssen.
Auch die übrigen Beschäftigten müssen wissen, wie sie sich im Brandfall verhalten sollen.
Dazu gehören beispielsweise:
- Alarmierung und Notruf,
- Flucht- und Rettungswege,
- Sammelstellen,
- Verhalten bei Rauchentwicklung,
- betriebliche Ansprechpartner und Zuständigkeiten.
Die Ausbildung der Brandschutzhelfer ist daher nur ein Baustein innerhalb der gesamten betrieblichen Brandschutzorganisation.
Typische Fehler bei der Organisation von Brandschutzhelfern
1. Es werden genau 5 Prozent ausgebildet und Ausfälle nicht berücksichtigt
Wenn bei Urlaub, Krankheit oder Schichtbetrieb anschließend kein Brandschutzhelfer anwesend ist, erfüllt eine rein rechnerische Quote ihren Zweck nicht.
2. Die Ausbildung bleibt rein theoretisch
Eine praktische Übung mit Feuerlöscheinrichtungen gehört zur Ausbildung und ist für die Handlungssicherheit entscheidend.
3. Es fehlt die betriebliche Einweisung
Brandschutzhelfer müssen wissen, welche Einrichtungen, Gefährdungen und Abläufe im eigenen Unternehmen vorhanden sind.
4. Die Ausbildung wird nie aufgefrischt
Mit zunehmendem Abstand zur praktischen Übung können Kenntnisse und Handlungssicherheit verloren gehen. Wiederholungen sollten deshalb auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung geplant werden.
5. Brandschutzhelfer sollen sich im Ernstfall selbst gefährden
Eigenschutz hat immer Vorrang. Brandschutzhelfer sind für die Bekämpfung von Entstehungsbränden vorgesehen, soweit dies ohne Eigengefährdung möglich ist.
Brandschutzhelferschulung systematisch organisieren
Für die betriebliche Organisation bietet sich ein strukturiertes Vorgehen an:
- Brandgefährdung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung beurteilen,
- erforderliche Anzahl von Brandschutzhelfern bestimmen,
- Schichten, Urlaub und sonstige Abwesenheiten berücksichtigen,
- geeignete Beschäftigte auswählen,
- theoretische und praktische Ausbildung durchführen,
- betriebliche Einweisung sicherstellen,
- Brandschutzhelfer eindeutig benennen,
- Wiederholungsintervalle festlegen,
- Änderungen im Betrieb regelmäßig berücksichtigen.
Brandschutzhelferschulung in die betriebliche Arbeitsschutzorganisation einbinden
Eine Brandschutzhelferschulung ist ein wichtiger Baustein des betrieblichen Brandschutzes, kann aber nur im Zusammenspiel mit einer funktionierenden Brandschutzorganisation ihre Wirkung entfalten.
Dazu gehören unter anderem die Gefährdungsbeurteilung, ausreichende Feuerlöscheinrichtungen, sichere Flucht- und Rettungswege, regelmäßige Unterweisungen sowie klare Alarmierungs- und Evakuierungsabläufe.
IMGP unterstützt Unternehmen dabei, Brandschutzthemen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, der Arbeitsschutzorganisation sowie bei Schulungen und Präventionsmaßnahmen praxisnah zu berücksichtigen und an die tatsächlichen betrieblichen Bedingungen anzupassen.
Florians Praxistipp zur Brandschutzhelferschulung
Rechnen Sie bei Brandschutzhelfern nicht nur mit einer Prozentzahl. Entscheidend ist, wer im Ernstfall tatsächlich im Betrieb anwesend ist. Gerade bei Schichtbetrieb, Urlaub, Krankheit oder Montageeinsätzen sollten Sie ausreichend Reserven einplanen und prüfen, ob jeder relevante Betriebsbereich abgedeckt ist.
Hinweise zur Aktualität
Der Beitrag wurde fachlich und redaktionell auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes, der Arbeitsstättenregel ASR A2.2 und der DGUV Information 205-023 überarbeitet. Die erforderliche Anzahl von Brandschutzhelfern, Ausbildungsinhalte und Wiederholungsintervalle hängen von der Gefährdungsbeurteilung und den betrieblichen Bedingungen ab. Rechtsvorschriften und Regelwerke sollten bei der konkreten Umsetzung in ihrer jeweils aktuellen Fassung berücksichtigt werden.
Quellen
- Gesetze im Internet: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), insbesondere § 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
- Gesetze im Internet: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung“
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Regelwerk zum betrieblichen Brandschutz
