Ein Schutzhelm als PSA schützt Beschäftigte vor bestimmten Gefährdungen des Kopfes. Typische Einsatzbereiche sind Baustellen, Montagearbeiten, Werkstätten, Produktionsbereiche oder Tätigkeiten, bei denen herabfallende, pendelnde, umfallende oder fortgeschleuderte Gegenstände auftreten können.
Ob ein Schutzhelm erforderlich ist, entscheidet jedoch nicht die Branche allein. Grundlage ist immer die Gefährdungsbeurteilung. Zunächst muss geprüft werden, ob Gefährdungen durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend reduziert werden können. Persönliche Schutzausrüstung ergänzt diese Maßnahmen, ersetzt sie aber nicht.
Wann ist ein Schutzhelm als PSA erforderlich?
Kopfschutz kann erforderlich sein, wenn trotz geeigneter Schutzmaßnahmen weiterhin relevante Gefährdungen für den Kopf bestehen.
Typische Situationen können sein:
- Gefährdung durch herabfallende Gegenstände,
- Gefährdung durch pendelnde oder umfallende Bauteile,
- Anstoßen an feste Gegenstände oder Konstruktionen,
- mechanische Einwirkungen durch Arbeitsabläufe,
- besondere elektrische Gefährdungen,
- Hitze oder Spritzer geschmolzenen Metalls,
- bestimmte Tätigkeiten in Höhen oder auf Baustellen.
Welche Art von Kopfschutz geeignet ist, hängt von der jeweiligen Gefährdung ab.
Schutzhelm als PSA ersetzt keine technischen Schutzmaßnahmen
Persönliche Schutzausrüstung darf nicht dazu dienen, vermeidbare Sicherheitsmängel dauerhaft auszugleichen.
Vor der Auswahl eines Schutzhelms sollte deshalb geprüft werden, ob Gefährdungen beispielsweise durch folgende Maßnahmen reduziert werden können:
- Sicherung gegen herabfallende Gegenstände,
- geeignete Lagerung von Materialien,
- Abgrenzung gefährdeter Bereiche,
- technische Schutzdächer,
- geänderte Arbeitsabläufe,
- Trennung gleichzeitig ausgeführter Tätigkeiten.
Erst wenn danach weiterhin ein relevantes Risiko besteht, wird geeigneter Kopfschutz als persönliche Schutzmaßnahme erforderlich.
Welche Arten von Kopfschutz gibt es?
Je nach Gefährdung kommen unterschiedliche Bauarten von Kopfschutz infrage.
Dazu gehören beispielsweise:
- Industrieschutzhelme,
- Hochleistungs-Industrieschutzhelme,
- elektrisch isolierende Schutzhelme,
- für bestimmte Arbeitsbedingungen geeignete Bergsteigerhelme,
- Industrie-Anstoßkappen.
Die einzelnen Bauarten haben unterschiedliche Schutzwirkungen. Ein Kopfschutz sollte deshalb nie allein nach Aussehen, Gewicht oder Komfort ausgewählt werden.
Industrieschutzhelm und Anstoßkappe sind nicht dasselbe
Ein wichtiger Unterschied besteht zwischen Schutzhelm und Industrie-Anstoßkappe.
Industrieschutzhelme sind für stärkere mechanische Gefährdungen vorgesehen, beispielsweise durch herabfallende Gegenstände.
Industrie-Anstoßkappen schützen dagegen vor dem Anstoßen des Kopfes an harte, feststehende Gegenstände.
Eine Anstoßkappe ersetzt deshalb keinen Schutzhelm, wenn eine Gefährdung durch herabfallende oder vergleichbare Einwirkungen besteht.
Welche Normen spielen beim Schutzhelm eine Rolle?
Bei der Auswahl können je nach Schutzhelm unterschiedliche harmonisierte Normen relevant sein.
Typische Beispiele sind:
- DIN EN 397 für Industrieschutzhelme,
- DIN EN 14052 für Hochleistungs-Industrieschutzhelme,
- DIN EN 50365 für elektrisch isolierende Helme bei Arbeiten an Niederspannungsanlagen,
- DIN EN 12492 für Bergsteigerhelme,
- DIN EN 812 für Industrie-Anstoßkappen.
Eine Norm allein sagt jedoch noch nicht, ob ein Helm für die konkrete Tätigkeit geeignet ist. Entscheidend bleiben die Gefährdungsbeurteilung sowie die Herstellerangaben zur vorgesehenen Verwendung und zu den Leistungsmerkmalen.
Wie wird der richtige Schutzhelm ausgewählt?
Bei der Auswahl eines Schutzhelms sollten sowohl die erforderliche Schutzwirkung als auch die tatsächlichen Arbeitsbedingungen berücksichtigt werden.
Wichtige Auswahlkriterien sind beispielsweise:
- Art der Kopfgefährdung,
- mechanische Beanspruchung,
- elektrische Gefährdungen,
- Temperatur und Umgebungsbedingungen,
- möglicher Kontakt mit Chemikalien,
- erforderliche Kombination mit weiterer PSA,
- Passform und Größenbereich,
- Tragekomfort und Gewicht,
- Bewegungsfreiheit bei der Tätigkeit.
Schutzhelm mit Gehörschutz, Visier und weiterer PSA kombinieren
In vielen Arbeitsbereichen wird ein Schutzhelm gemeinsam mit weiterer persönlicher Schutzausrüstung getragen.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Kapselgehörschutz,
- Schutzvisier,
- Augenschutz,
- Nackenschutz,
- Atemschutz.
Wichtig ist, dass alle Komponenten miteinander kompatibel sind und sich ihre Schutzwirkung nicht gegenseitig beeinträchtigt.
Originales oder ausdrücklich freigegebenes Zubehör sollte entsprechend den Herstellerangaben eingesetzt werden. Eigenmächtige Bohrungen, Umbauten oder Befestigungen können die Schutzwirkung des Helms beeinträchtigen.
Welche Rolle spielt der Kinnriemen?
Je nach Tätigkeit kann ein Kinnriemen erforderlich oder sinnvoll sein, damit der Schutzhelm auch bei Bewegung, ungünstiger Körperhaltung oder bestimmten Absturz- beziehungsweise Stoßsituationen sicher am Kopf bleibt.
Welche Ausführung geeignet ist, hängt vom Helmtyp und vom jeweiligen Einsatzbereich ab.
Auch hier sollten Herstellerangaben und Gefährdungsbeurteilung maßgeblich sein. Ein beliebiger Kinnriemen sollte nicht nachträglich an einem Helm befestigt werden.
Schutzhelm muss richtig passen
Ein Schutzhelm kann seine Funktion nur erfüllen, wenn er korrekt eingestellt und getragen wird.
Dazu gehören insbesondere:
- passende Größe,
- korrekte Einstellung der Innenausstattung,
- sicherer Sitz ohne unnötigen Druck,
- freie Sicht und ausreichende Bewegungsfreiheit,
- richtige Verwendung eventuell vorhandener Kinnriemen.
Beschäftigte sollten wissen, wie der Helm eingestellt wird und welche Veränderungen nicht zulässig sind.
Schutzhelm vor der Verwendung kontrollieren
Vor der Benutzung sollte der Schutzhelm auf erkennbare Schäden und Veränderungen geprüft werden.
Dabei sind insbesondere zu beachten:
- Risse und Verformungen,
- Beschädigungen der Helmschale,
- defekte Innenausstattung,
- beschädigte Befestigungspunkte,
- auffällige Versprödung oder Materialveränderungen,
- nicht freigegebene Veränderungen,
- Beschädigungen nach einem starken Stoß oder Aufprall.
Bestehen Zweifel an der Schutzwirkung, sollte der Helm nicht weiter verwendet werden.
Wann muss ein Schutzhelm ausgetauscht werden?
Für Schutzhelme gibt es keine allgemein gültige Austauschfrist, die unabhängig von Hersteller, Material, Verwendung und Lagerbedingungen für jeden Helm gilt.
Maßgeblich sind insbesondere:
- Herstellerangaben zur Gebrauchsdauer,
- Herstellungs- beziehungsweise Nutzungsdatum,
- Material des Helms,
- UV-Belastung,
- Temperaturen und Witterung,
- Kontakt mit Chemikalien,
- mechanische Beanspruchung,
- Lagerbedingungen.
Nach einem starken Aufprall oder einer außergewöhnlichen Beanspruchung kann ein Austausch erforderlich sein, auch wenn äußerlich keine deutliche Beschädigung erkennbar ist.
Die Herstellerinformationen sollten deshalb für jeden im Betrieb eingesetzten Helm verfügbar sein.
Warum pauschale Austauschfristen problematisch sind
Ältere Arbeitsschutzinformationen nennen teilweise feste Nutzungszeiten für unterschiedliche Kunststoffarten. Solche pauschalen Angaben sollten heute nicht ohne Prüfung auf jeden Schutzhelm übertragen werden.
Moderne Helme unterscheiden sich hinsichtlich Werkstoff, Konstruktion, Einsatzbereich und Herstellervorgaben erheblich.
Für die betriebliche Praxis ist deshalb sinnvoller, den zulässigen Nutzungszeitraum anhand der Herstellerinformationen festzulegen und zusätzlich Zustand und tatsächliche Beanspruchung regelmäßig zu berücksichtigen.
Schutzhelm richtig lagern und pflegen
Auch Lagerung und Reinigung können die Lebensdauer und Schutzwirkung beeinflussen.
Schutzhelme sollten beispielsweise:
- trocken und sauber gelagert werden,
- vor unnötiger UV- und Hitzeeinwirkung geschützt werden,
- nicht dauerhaft auf der Hutablage oder hinter einer stark aufgeheizten Fahrzeugscheibe liegen,
- nur entsprechend den Herstellerangaben gereinigt werden,
- nicht mit ungeeigneten Lösemitteln oder Chemikalien behandelt werden.
Dürfen Aufkleber auf Schutzhelme geklebt werden?
Ob Aufkleber, Beschriftungen oder andere Kennzeichnungen zulässig sind, sollte anhand der Herstellerinformationen geprüft werden.
Bestimmte Klebstoffe oder Lösungsmittel können Kunststoffe beeinflussen. Zudem können große Aufkleber eine Sichtprüfung der Helmschale erschweren.
Deshalb sollten nur vom Hersteller zugelassene oder ausdrücklich geeignete Kennzeichnungsmöglichkeiten genutzt werden.
Unterweisung zur Benutzung von Schutzhelmen
Beschäftigte müssen wissen, wann und wie der bereitgestellte Kopfschutz verwendet werden muss.
Eine praxisnahe Unterweisung sollte beispielsweise behandeln:
- bei welchen Tätigkeiten der Schutzhelm erforderlich ist,
- welche Schutzwirkung der Helm besitzt,
- welche Grenzen die Schutzwirkung hat,
- wie der Helm korrekt eingestellt wird,
- welches Zubehör verwendet werden darf,
- wie Schäden erkannt werden,
- wann ein Helm ausgetauscht werden muss,
- wie Reinigung und Lagerung erfolgen.
Die PSA-Benutzungsverordnung verlangt, dass Arbeitgeber Beschäftigte anhand der Herstellerinformationen über die sicherheitsgerechte Benutzung unterweisen.
Typische Fehler beim Umgang mit Schutzhelmen
1. Der Helm wird ausschließlich nach Preis ausgewählt
Entscheidend sind Schutzwirkung, Eignung und Passform. Ein günstiger Helm ist ungeeignet, wenn er die vorhandene Gefährdung nicht abdeckt.
2. Anstoßkappe und Schutzhelm werden verwechselt
Eine Anstoßkappe bietet einen anderen Schutzbereich und ersetzt bei entsprechenden Gefährdungen keinen Industrieschutzhelm.
3. Zubehör wird beliebig nachgerüstet
Nicht freigegebene Befestigungen, Bohrungen oder Zubehörteile können die Schutzwirkung beeinträchtigen.
4. Beschädigte Helme bleiben im Einsatz
Nach außergewöhnlicher Beanspruchung oder erkennbaren Schäden sollte geprüft werden, ob der Helm ausgesondert werden muss.
5. Pauschale Austauschfristen werden übernommen
Die zulässige Nutzungsdauer sollte anhand der Herstellerinformationen und tatsächlichen Beanspruchung festgelegt werden.
6. Der Helm passt nicht richtig
Schlechter Sitz kann Schutzwirkung und Trageakzeptanz beeinträchtigen.
7. Schutzhelm wird als Ersatz für fehlende technische Maßnahmen verwendet
PSA ist Bestandteil eines Schutzkonzepts und darf vermeidbare technische oder organisatorische Mängel nicht dauerhaft kompensieren.
Schutzhelm als PSA systematisch im Betrieb organisieren
Ein sinnvoller Ablauf kann folgendermaßen aussehen:
- Kopfgefährdungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln,
- technische und organisatorische Maßnahmen prüfen,
- verbleibende Gefährdungen bestimmen,
- geeigneten Kopfschutz auswählen,
- Passform und Kombination mit anderer PSA prüfen,
- Beschäftigte unterweisen,
- Kontrolle vor der Verwendung sicherstellen,
- Pflege und Lagerung organisieren,
- Herstellerangaben zur Nutzungsdauer berücksichtigen,
- beschädigte oder nicht mehr geeignete Helme konsequent aussondern.
Schutzhelm als PSA mit IMGP richtig einbinden
Ein Schutzhelm als PSA ist nur dann sinnvoll, wenn er aus der tatsächlichen Gefährdung abgeleitet und passend zur Tätigkeit ausgewählt wird.
IMGP unterstützt Unternehmen dabei, Kopfgefährdungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu beurteilen, geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und persönliche Schutzausrüstung sinnvoll in Unterweisungen und betriebliche Abläufe einzubinden.
Florians Praxistipp zum Schutzhelm als PSA
Legen Sie im Betrieb nicht einfach fest: „Hier wird Helm getragen.“ Prüfen Sie zuerst, welche konkrete Kopfgefährdung besteht und welcher Kopfschutz dafür geeignet ist. Besonders wichtig ist außerdem die Kombination mit Gehörschutz, Visier oder anderer PSA – denn nur wenn die Komponenten zusammenpassen, bleibt die vorgesehene Schutzwirkung erhalten.
Hinweise zur Aktualität
Der Beitrag wurde fachlich und redaktionell auf Grundlage der PSA-Benutzungsverordnung und der 2025 überarbeiteten DGUV Regel 112-193 „Benutzung von Kopfschutz“ aktualisiert. Die Auswahl und Nutzungsdauer eines Schutzhelms hängen von der konkreten Gefährdung, dem Helmtyp, den Herstellerangaben und den tatsächlichen Einsatzbedingungen ab. Normen, Regelwerke und Herstellerinformationen sollten bei der konkreten Auswahl in ihrer jeweils aktuellen Fassung berücksichtigt werden.
Quellen
- Gesetze im Internet: PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
- Gesetze im Internet: PSA-Benutzungsverordnung – § 2 Bereitstellung und Benutzung
- Gesetze im Internet: PSA-Benutzungsverordnung – § 3 Unterweisung
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): DGUV Regel 112-193 „Benutzung von Kopfschutz“
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Persönliche Schutzausrüstungen – Kopfschutz
- Gesetze im Internet: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), insbesondere § 4 Allgemeine Grundsätze und § 5 Gefährdungsbeurteilung
- Gesetze im Internet: PSA-Durchführungsgesetz (PSA-DG)
